Fragen und Antworten

Wie versichern Sie Ihren Lebenspartner?

Über Ihre Rechtschutzversicherung können Sie Ihre Lebenspartner/in mitversichern, indem Sie einen Familientarif beantragen. Sofern der Versicherungsnehmer unverheiratet ist, ist der Lebenspartner beim Familientarif automatisch mitversichert, wenn eine häusliche Gemeinschaft laut Melderegister mit dem Versicherungsnehmer besteht. Als Single gelten im Allgemeinen auch Alleinstehende mit Kind. Auch die Kinder des Lebenspartners sind dann mit versichert.

Familientarife sind in der Regel etwas teurer als Singletarife, sichern jedoch gegen einen geringen Aufpreis auch Ihren Lebenspartner mit den vereinbarten Leistungen der Rechtsschutzversicherung ab.

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