Anfechtung

Der Begriff der Anfechtung bezeichnet zunächst eine juristische Handlung, welche dazu führt, dass ein Rechtsgeschäft für nichtig erklärt wird. Sehr geläufig ist die Anfechtung von Willenserklärungen bei der Schließung von Verträgen – vor allem, wenn der Vertragsabschluss einem Irrtum, einer Drohung oder einer arglistigen Täuschung unterlag. In der Regel erfolgt die Anfechtung durch eine formlose Erklärung gegenüber dem Vertragspartner. Liegt ein Anfechtungsgrund vor, dann wird das angefochtene Rechtsgeschäft rückwirkend aufgehoben.

Eine Anfechtung gibt es auch im Berufsrecht, so können ebenfalls Arbeitsverträge angefochten werden. Im Erbrecht kommt es zudem recht häufig zur Anfechtung, wenn beispielsweise eine Person, welche zwar nach gesetzlicher Erbfolge am Nachlass Anteil hätte, aufgrund eines Testaments aber zurückstehen muss. Wer allerdings ein Testament anfechten möchte, der muss die vielen, durch das Erbrecht gebotenen Möglichkeiten kennen und auch einsetzen können. Um vor dem Nachlassgericht im Erbstreit zu bestehen, sollte deshalb ein Anwalt zu Rate gezogen werden. Die anwaltlichen Kosten werden im Regelfall von einer günstigen Rechtsschutzversicherung abgedeckt.

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