Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist ein dem ständigen Wandel unterliegendes Rechtsgebiet, das die Summe der Rechtsregelungen umfasst, welche auf die in abhängiger, unselbstständiger Tätigkeit geleistete Arbeit eingehen. Im Arbeitsrecht werden folglich Beziehungen sowie Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern (Individualarbeitsrecht), zwischen den im selben Betrieb arbeitenden Mitarbeitern sowie zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberzusammenschlüssen (kollektives Arbeitsrecht) geregelt. Bedauerlicherweise wurde das Arbeitsrecht allerdings trotz zahlreicher Bemühungen bislang noch nicht einheitlich kodifiziert. Ursprünglich entstand das Arbeitsrecht als Arbeitnehmerschutzrecht. Denn vor dem Hintergrund der sozialen Missstände im Zeitalter der Industrialisierung wurde es immer notwendiger, das Recht der Arbeitnehmer zu schützen. Und auch heute noch dient es vornehmlich deren Schutz etwa im Falle unrechtmäßiger Kündigungen oder Abmahnungen, ausbleibender Gehaltszahlungen und des Mobbings.

Gehen Arbeitnehmer gerichtlich gegen rechtswidrige Behandlungen am Arbeitsplatz vor, obliegt es einem Richter des Arbeitsgerichts, darüber zu urteilen. Die dabei anfallenden Kosten für Anwälte, Gutachter, Zeugenentschädigungen und den Verwaltungsaufwand übernimmt auch der Berufsrechtsschutz, weshalb es ratsam ist, auch in puncto Arbeitsrecht eine gute Rechtsschutzversicherung zu besitzen.

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