Arbeitsvertrag

Beim Arbeitsvertrag handelt es sich um eine spezielle Variante des Dienstvertrages nach § 611 ff. BGB. Mit ihm wird ein Arbeitsverhältnis zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer begründet. Durch den Arbeitsvertrag werden verschiedene wechselseitige Rechte und Pflichten begründet. Zentrales Element für den Arbeitnehmer ist hier die Pflicht zur Leistung von fremdbestimmter, weisungsgebundener Arbeit. Diese Pflicht steht im Gegenseitigkeitsverhältnis zur Beschäftigungspflicht des Arbeitgebers. Außerdem trifft diesen die Pflicht zur Zahlung eines Lohns für die geleistete Arbeit sowie die Pflicht zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und die Gewährung von bezahltem Urlaub.

In Bezug auf die Länge dieses Urlaubs wie auch in Bezug auf die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit und viele andere Fragen gibt es eine große Zahl gesetzlicher Festlegungen. Gleiches gilt in Bezug auf das Gehalt im Hinblick auf bestehende Tarifverträge sowie in Bezug auf den bundesweit geltenden Mindestlohn. Vor diesem Hintergrund kann es Sinn machen, einen Arbeitsvertrag vor dessen Unterzeichnung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht gegenlesen zu lassen, um eventuelle Probleme im späteren Arbeitsverhältnis gar nicht erst entstehen zu lassen. Erst recht wichtig wird der Gang zum Anwalt dann, wenn der Arbeitsvertrag durch den Arbeitgeber gekündigt wurde. Denn zum einen ist eine Kündigungsschutzklage äußerst kompliziert und zum anderen muss diese innerhalb von drei Wochen nach Eingang der Kündigung erfolgen.

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