Bei einem Beamten handelt es sich um eine in einem besonderen Treueverhältnis zu einer juristischen Person des öffentlichen Rechts stehende Arbeitskraft. Bei den verschiedenen Beamtenverhältnissen gibt es große Unterschiede. So sind etwa Soldaten und Richter keine Beamten, hinsichtlich der Besoldung und ihrer Rechte Beamten aber in weiten Teilen gleichgestellt. Außerdem wird, je nach Dienstherrn, zwischen Bundes-, Landes- und Kommunalbeamten unterschieden. Eine weitere Besonderheit bilden die christlichen Kirchen, welche für bestimmte Kirchenämter ebenfalls Beamtenverhältnisse begründen können. Weiterhin sind viele durch Wahlen erlangte Posten in der Politik so ausgestaltet, dass die Gewählten für die jeweilige Wahlperiode zu Wahlbeamten werden.
Im Gegensatz zu Angestellten im öffentlichen Dienst üben Beamte Tätigkeiten aus, bei denen eine staatlichen Kontrolle in besonderer Weise wichtig ist und für die deshalb nur solche Arbeitskräfte in Frage kommen, die die persönliche Gewähr für ein echtes Treueverhältnis zur einstellenden Körperschaft bieten. Extremistische politische Betätigungen sind mit dem Beamtenverhältnis entsprechend unvereinbar. Die besonderen persönlichen Anforderungen an Beamte führen umgekehrt aber auch zu einer besonderen Treuepflicht des Staates gegenüber seinen Beamten. Entsprechend sind sie sowohl was die weitgehende Unkündbarkeit ihres Arbeitsverhältnisses als auch die Versorgung im Alter betrifft gegenüber Angestellten in der Regel deutlich besser gestellt.
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