Beruf

Der Beruf genießt in Deutschland besonderen grundgesetzlichen Schutz. Dies betrifft sowohl die Berufswahl als auch die Berufsausübung. Geregelt ist dieses Grundrecht in Art. 12 des Grundgesetzes. Dabei handelt es sich um eines der so genannten "Deutschen"-Grundrechte. Unter den Schutz des Artikels fallen daher nur deutsche Staatsangehörige. Allerdings wird die Berufsfreiheit von weiten Teilen der Rechtswissenschaft als besonderer Ausfluss der allgemeinen Handlungsfreiheit nach Art. 2 GG angesehen, weshalb eine Freiheit im Rahmen der Berufswahl und Berufsausübung am Ende doch für alle in Deutschland lebenden Menschen gilt.

Trotz des grundgesetzlichen Schutzes kann der Staat aber in der bestimmten Fällen die Aufnahme bestimmter Berufe gesetzlich einschränken. Ein Beispiel hierfür ist der Numerus Clausus für bestimmte Studienfächer. Hierfür müssen gewichtige Gründe vorliegen. Im Falle des Numerus Clausus geht es dabei etwa um das Rechtsgut der Volksgesundheit. Um diese zu sichern, werden nur so viele Menschen zum Studium zugelassen, wie später auch in etwa als Ärzte benötigt werden. Während bei der Berufswahl die Hürden besonders hoch gelegt werden, ist die Einschränkung der Ausübung von Berufen auf gesetzlichem Wege wesentlich einfacher möglich. Das Maß der Einschränkung hängt dabei von den durch den Beruf ausgehenden Gefahren ab.

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