Bürgschaft

Bei einer Bürgschaft handelt es sich um einen einseitig verpflichtenden Vertrag. Durch diesen verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Vertragspartner für die Schuld eines Dritten einzustehen. Der Gläubiger erhält durch die Bürgschaft also faktisch einen weiteren Schuldner. Der wichtigste Grund für die Einforderung einer Bürgschaft sind Zweifel des Gläubigers an der Zahlungsfähigkeit des Schuldners. Entsprechend wichtig ist es für einen Bürgen, sich ein eigenes Bild von der finanziellen Situation der Person zu machen, für die er bürgen soll. Denn im Falle eines Ausfalls des Schuldners kann sich der Gläubiger mit seinen Forderungen unmittelbar an den Bürgen wenden. Allerdings kann der Bürge verlangen, dass der Gläubiger zunächst alle rechtlichen Mittel ausschöpft, um seine Forderungen beim Hauptschuldner einzutreiben (sog. Einrede der Vorausklage § 771 BGB). Erst wenn auch die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Hauptschuldner zu keiner Begleichung der Schulden geführt hat, hat die Begleichung durch den Bürgen zu erfolgen.

Ein einseitig verpflichtender Vertrag ist die Bürgschaft, weil dem Bürgen durch diesen Vertrag ausschließlich Pflichten auferlegt werden, während der Gläubiger ausschließlich zusätzliche Rechte zu Absicherung seiner Forderungen erhält. Entsprechende Vorsicht ist im Umgang mit dem Instrument der Bürgschaft angezeigt. Eine Bürgschaft sollte nur dann ins Auge gefasst werden, wenn andere Sicherheiten nicht vorhanden sind und die Durchführung eines Vertrages unverzichtbar ist. Ausnahmen von dieser Regel bilden Mietbürgschaften von Eltern für ihre studierenden Kinder oder die Absicherung von Kreditverträgen innerhalb von Eheverhältnissen zugunsten eines besseren Zinssatzes und ähnliche Fälle mit einem besonderen Näheverhältnis zwischen Schuldner und Bürgen.

Bei einer Bürgschaft besteht grundsätzlich das Risiko, das der Bürge zur Zahlung aufgefordert wird. Da dies häufig mit einem Rechtsstreit einhergeht, ist eine passende Privatrechtsschutzversicherung durchaus sinnvoll. Diese schützt Sie vor Streitigkeiten im Zivilrecht und übernimmt notwendige Kosten für Anwälte und Gerichte.

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