Bußgeld

Beim umgangssprachlichen Bußgeld handelt es sich um eine Geldbuße. Diese ist eine mögliche Sanktion für die Begehung einer Ordnungswidrigkeit. Eine Ordnungswidrigkeit ist wiederum ein Gesetzesverstoß von geringem Umfang, der nicht den Tatbestand einer Straftat erfüllt. Klassische Fälle sind das Übertreten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit mit dem Auto oder die Missachtung eines Parkverbots. Die Grundsätze der Geldbuße sind im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten geregelt.

Die Höhe des Bußgeldes richtet sich nach der Schwere des Rechtsverstoßes. Für Geschwindigkeitsübertretungen und andere häufige Verstöße gibt es spezielle Bußgeldkataloge mit klar festgelegten Sätzen. Allgemein ist die Höhe von Geldbußen in § 17 Abs. 1 OWiG geregelt. Danach haben sich Geldbußen im Rahmen zwischen mindestens 5 und höchstens 1.000 Euro zu bewegen. Allerdings gibt es auch Bußgelder weit jenseits dieses Regelrahmens. So können etwa Firmen nach § 30 OWiG mit Geldbußen bis zu einer Höhe von 10 Millionen Euro belegt werden. Auch für Privatpersonen kann es deutlich teurer werden. So schlägt etwa eine Trunkenheitsfahrt oberhalb von 0,5 aber unterhalb von 0,8 Promille Alkoholkonzentration im Blut mit 3.000 Euro zu Buche. Überhaupt kann es im Verkehrsrecht besonders teuer werden. Ein gute Verkehrsrechtsschutzversicherung hilft hier weiter.

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