Deckungssumme

Die Deckungssumme in der Rechtsschutzversicherung entscheidet darüber, bis zu welcher Höhe die Kosten für Anwälte, Gerichte und Gerichtsverfahren, Zeugen und Sachverständige vom Versicherer übernommen werden. Mit anderen Worten ausgedrückt, handelt es sich hier um die vereinbarte Versicherungssumme.

Wenn Sie auf GELD.de einen kostenlosen Rechtsschutzversicherung Vergleich durchführen, wird Ihnen die Deckungssumme angezeigt. Einige Rechtsschutzversicherer bieten Tarife mit unbegrenzter Deckungssumme, wobei eine Begrenzung von Deckungssummen keine Seltenheit ist. Die Spannen reichen von 350.000 € bis 2.000.000 €. Als Versicherungsnehmer entscheiden Sie letztlich selbst, welches Risiko Sie versichern möchten. Dies hängt nicht zuletzt davon ab, wie streitfreudig Sie sind. Die Kosten für Anwälte und Gerichte sind regulär recht hoch, so dass hier schnell mal größere Summen zusammenkommen. Sofern zur Deckungssumme zusätzlich eine Selbstbeteiligung vereinbart ist, sind Sie als Versicherungsnehmer dazu verpflichtet, die Kosten bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung eigenständig zu übernehmen.

Die Deckungssumme in der Rechtsschutzversicherung wird für jeden eintretenden Rechtsschutzfall gewährt. Je höher die Versicherungssumme ist, desto höher ist in der Regel auch Ihr Versicherungsbeitrag. Tarife mit unbegrenzter Deckungssumme müssen allerdings nicht immer die teuersten sein. Entscheidend ist letztlich, welche Rechtsschutzleistungen die Versicherer übernehmen und welche nicht. Ist z. B. ein Verkehrsrechtsschutz inklusive oder nicht.

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