Erbrecht

Das Erbrecht ist in Deutschland im fünften und letzten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt. Die wichtigste Unterscheidung ist dabei die zwischen der gesetzlichen und der so genannten gewillkürten Erbfolge. Welche der beiden Möglichkeiten zum Tragen kommt, hängt davon ab, ob ein Testament angefertigt bzw. ein Erbvertrag geschlossen wurde oder nicht. Gibt es keinen letzten Willen, so greift die gesetzliche Erbfolge. Diese findet vor allem zwischen Verwandten in der geraden Linie also zwischen Eltern und Kindern sowie zwischen Eheleuten statt. Nur wenn keine Kinder oder Ehepartner da sind treten ersatzweise andere Verwandte an deren Stelle.

Die zweite Möglichkeit ist die Abfassung eines Testaments. In diesem kann genau geregelt werden, welche Personen welchen Teil der Hinterlassenschaft erhalten sollen. Allerdings sind dem Verfasser gesetzliche Grenzen gesetzt. So erhalten etwa Kinder und Ehepartner einen so genannten Pflichtteil selbst wenn sie im Testament vollständig enterbt wurden. Ausnahmen sind nur dann zulässig, wenn das persönliche Verhältnis in besonders schwerer Weise zerrüttet ist, wie dies etwa im Falle eines Mordversuchs der Fall wäre. Weiterhin gibt es für das Testament eine Reihe formaler Vorgaben. Am wichtigsten ist, dass das Testament entweder handschriftlich verfasst oder durch einen Notar beglaubigt werden muss.

Einen umfassenden Ratgeber zum Thema Erbrecht finden Sie hier. Erfahren Sie, welche Rechte und Pflichten bei Antritt eines Erbes auf Sie warten.

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