Freiheitsstrafe

Die Freiheitsstrafe als Form der staatlichen Sanktion wird verhängt, wenn eine rechtswidrige sowie schuldhafte Straftat begangen wurde. Die Freiheitsstrafe zeichnet sich in erster Linie dadurch aus, dass der sich strafbar gemachten Person die Freiheit entzogen wird. So erfolgt die Vollstreckung der Freiheitsstrafe in einer Justizvollzugsanstalt, weshalb häufig auch von Gefängnisstrafe gesprochen wird. Für welche Dauer ein staatliches Gericht eine solche Gefängnisstrafe verhängt, richtet sich hauptsächlich nach der Schwere des Verbrechens, wobei das Strafgesetzbuch den entsprechenden gesetzlichen Rahmen bildet.

In Deutschland gilt als Höchstmaß die lebenslange Freiheitsstrafe, welche für die schwersten Verbrechen wie etwa Mord angedroht wird. Ist die Gefängnisstrafe hingegen nicht lebenslang, bezeichnet man sie als zeitige Freiheitsstrafe. Diese zeitlich begrenzte Gefängnisstrafe darf maximal 15 Jahre betragen. Die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe kann jedoch von Vornherein auch zur Bewährung ausgesetzt werden. In einem solchen Fall muss der Verurteilte nicht ins Gefängnis, er hat sich allerdings für zwei bis höchstens fünf Jahre sowohl straffrei zu verhalten als auch gewisse Auflagen und Weisungen zu erfüllen.

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