Geltungsbereich

Als Geltungsbereich ist bei einer Rechtsschutzversicherung der örtliche Wirkungsbereich zu verstehen, über den sich ein Rechtsschutz erstreckt. Der Geltungsbereich gibt an, in welchen Ländern Versicherungsschutz besteht. Er ist als allgemeine Bedingung fester Bestandteil in jedem Rechtsschutzvertrag und variiert je nach Versicherungsgesellschaft und Versicherungsform. Der Geltungsbereich ist vor allem für Personen von Wichtigkeit, wenn diese ins Ausland reisen, unabhängig davon, ob als Geschäftsreisender oder Urlauber sowie der Häufigkeit von Auslandsbesuchen. Unterschiedliche Gesetze und Ordnungswidrigkeiten, wie man sie Deutschland gewohnt ist, sind im Ausland keine Seltenheit und führen des Öfteren Urlauber und Geschäftsreisende in unvorhersehbare Situationen im rechtlichen Bereich.

Überwiegend umfasst die einfache Police einen Geltungsbereich, der sich außer in Deutschland auch über alle anderen europäischen Länder erstreckt. Meist sind auch die Anliegerstaaten im Mittelmeerraum sowie die Kanarischen Inseln und Madeira inbegriffen. Darüber hinaus bieten einige Versicherer auch Rechtsschutz in anderen Ländern oder weltweit an. In der Regel ist hier eine Selbstbeteiligung Voraussetzung für einen Abschluss. Zudem sind diese in den meisten Fällen an Auslandsaufenthalte von sechs Wochen angeknüpft und weisen überwiegend eine Deckungssummenbegrenzung auf. Grundsätzlich liegt der Rechtsschutz-Geltungsbereich für Angelegenheiten des Sozialgerichts oder im Steuerrecht in Deutschland. Im Erb- und Familienrecht sind bei Rechtsschutzfällen nur mit in Deutschland zugelassene Rechtsanwälte möglich. In Bezug auf das Strafrecht, bieten Rechtsschutzversicherungen in der Regel europaweit in Anspruch genommen werden.

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