Gerichtsstand

Die Gerichtskosten stellen einen Teil der anfallenden Kosten für einen Gerichtsprozess dar. Zusammen mit den außergerichtlichen Kosten bilden die Gerichtskosten die gesamten Prozesskosten, also die Aufwendungen der beteiligten Parteien, um einen Rechtsstreit zu führen. Die Gerichtskosten selbst sind wiederum eine Kombination aus den gerichtlichen Auslagen sowie den gerichtlichen Gebühren. Letztere werden für die Gerichtstätigkeit als solche eingefordert und fallen in der Regel bloß für gewisse Verfahrensabschnitte an. Die gerichtlichen Auslagen richten sich im Unterschied dazu nach dem jeweiligen Einzelfall. Zu diesen gehören etwa Sachverständigenkosten, Entschädigungen von Zeugen, Beförderungskosten und auch gewisse Telekommunikations- und Postkosten. Die Höhe der Gerichtskosten ergibt sich auf der Grundlage des sogenannten Gerichtskostengesetzes (GKG) sowie diverser anderer Gesetze.

Je nachdem, um welches Verfahren es sich handelt, können die Prozesskosten folglich als Kombination von Gerichtskosten und den Anwaltskosten der Parteien (außergerichtliche Kosten) ganz schön nach oben gehen, weshalb es sich in jedem Fall lohnt, einen Rechtsschutzversicherung Vergleich durchzuführen. Mit dem Abschluss der Police sichern Sie finanzielle Risiken ab.

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