Honorarvereinbarung

Die Vergütung eines Rechtsanwalts richtet sich grundsätzlich nach den Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Etwas Anderes gilt dann, wenn zwischen Anwalt und Mandant eine Honorarvereinbarung getroffen wurde. Diese kann auch deutlich oberhalb der gesetzlich vorgesehenen Vergütung liegen. Generell werden Honorarvereinbarungen dann geschlossen, wenn der Aufwand eines Verfahrens in keinem Verhältnis zum zugrundeliegenden Streitwert steht. In einem solchen Fall wird in der Regel ein Stundensatz festgelegt und vom Rechtsanwalt später auf dieser Basis abgerechnet.

Sofern eine Honorarvereinbarung getroffen werden soll, ist es für Rechtsschutzversicherte wichtig zu wissen, dass die Versicherung zur Übernahme von Kosten oberhalb der gesetzlichen Gebühren nicht verpflichtet ist. Insofern ist es in einem solchen Fall wichtig, sich vom Rechtsanwalt über die entstehenden Mehrkosten genau aufklären zu lassen, um nicht hinterher von einer hohen Rechnung überrascht zu werden.

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