Leistungen

Die Leistungen einer Rechtsschutzversicherung richten sich nach dem geschlossenen Versicherungsvertrag. Im Rahmen der Rechtsschutz werden immer nur bestimmte Rechtsgebiete abgedeckt. Für einzelne Rechtsgebiete, wie etwa Baurecht, besteht in der Regel überhaupt keine Chance, eine Police abzuschließen. Im Familienrecht ist regelmäßig nur die Abdeckung von Beratungsgebühren nicht aber von Verfahrensgebühren möglich. Jenseits dieser Einschränkungen kommt es auf die Bedürfnisse des einzelnen Versicherungsnehmers an, welche juristischen Felder durch die Versicherung erfasst werden sollen.

Die Leistungen sind unabhängig vom Rechtsgebiet grundsätzlich auf die vom Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorgesehenen gesetzlichen Gebühren beschränkt. Auch wenn zwischen Anwalt und Mandant eine individuelle Honorarvereinbarung getroffen wurde, umfassen die Leistungen der Rechtsschutzversicherung nur die Kosten, die von Gesetz wegen als erstattungsfähig erachtet werden.

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