Mediation

Unter Mediation versteht man eine außergerichtliche Form der Vermittlung von Streitfällen, bei welcher eine objektive Vermittlungsperson – der Mediator oder die Mediatorin – die Konfliktparteien bei der eigenverantwortlichen und einvernehmlichen Entwicklung von Lösungen oder Lösungsansätzen unterstützt. Das Ziel einer Mediation ist es, Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten sowie Konflikte so zu lösen, dass beide Seiten davon gleichermaßen profitieren. Denn anders als etwa der Richter in einem Gerichtsverfahren sind Mediatoren unabhängige sowie neutrale Personen ohne Entscheidungsbefugnis, welche die Streitparteien lediglich durch die Mediation begleiten. Ein solches Verfahren ist dann erfolgreich, wenn die Parteien gemeinsam eine Lösung gefunden haben, mit der sämtliche Beteiligten zufrieden sind.

Die Mediation wird als Alternative zum Gerichtsverfahren immer beliebter und das nicht zuletzt, weil sie mit vergleichsweise geringem finanziellen Aufwand ein für beide Seiten bestmögliches Ergebnis erzielen kann. Aus diesem Grunde entscheiden sich auch zunehmend mehr Versicherungsunternehmen dazu, die Mediation als Leistung in ihre Pakete zur Rechtsschutzversicherung aufzunehmen. Allerdings übernimmt noch nicht jeder Rechtsschutz die Mediationskosten.

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