Der Mieter ist eine Person, die sich per gegenseitigem Vertrag mit dem Vermieter, die zeitlich begrenzte Nutzung an einem beweglichen oder unbeweglichen Mietobjekt zusichert. Der Begriff Mieter wird hauptsächlich mit der Anmietung von Wohnungen, Häusern oder Grundstücken in Verbindung gebracht. Der Mietvertrag, in dem sowohl der Mieter als auch der Vermieter die aus dem Mietverhältnis begründenden Rechte und Pflichten bestimmen, gilt als Voraussetzung zur Anmietung eines Gebrauchsobjektes.
Damit der Mieter seinen Anspruch auf Gebrauch eines Mietobjektes ausüben kann, ist er verpflichtet, zu fest definierten Zeitpunkten, z. B. monatlich, einen Mietzins an den Vermieter zu zahlen. Der Mietzins ist häufig im Voraus zu entrichten. Der Mietzins kann ggf. durch den Mieter gemindert werden, sofern kommunizierte, gravierende Mängel, die zur Erhaltung und Gebrauch des Mietobjektes notwendig sind, nicht innerhalb einer bestimmten Frist behoben werden.
Die Rechtsgrundlagen zur Anmietung eines Mietobjektes ergeben sich aus den Paragraphen §§535 – 580a BGB. Sollte der Vermieter gegen die gesetzlichen Regelungen verstoßen, so hat der Mieter die Möglichkeit im Rahmen des Mietrechtes seine begründeten Rechte vor Gericht durchzusetzen. Da jeder rechtliche Schritt hohe Anwalts- und Verfahrenskosten verursachen kann, ist dem Mieter der Abschluss einer günstigen Mietrechtsschutzversicherung zu empfehlen. Die Mietrechtsschutz vertritt die Rechte des Mieters.