Das Mietrecht umfasst sich mit allen wichtigen Punkten, die mit einem Mietvertrag einhergehen. Dazu gehören der Mietvertrag, die Nebenkostenabrechnung und das Recht auf Mietminderung. Eine dazugehörige Rechtsschutzversicherung für Mietrecht ist an ein bestimmtes Objekt gebunden. Privat genutzte Häuser und Wohnungen können ebenso versichert werden wie Grundstücke, gewerblich genutzte Gebäude oder Teilen von Gebäuden. Weiterhin ist im Versicherungsvertrag der Status des Antragstellers festzuhalten. Die Absicherung von strittigen Fragen des Mietrechts können nicht nur Mieter im Rahmen der Mietrechtsschutz in Anspruch nehmen. Auch Eigentümer von vermieteten Wohnungen und Häusern sowie Pächter und Verpächter haben die Möglichkeit, sich gegen strittige Fragen des Mietrechts abzusichern. Mieter haben bei einem Umzug Anspruch auf Fortführung des Vertrages zu den vereinbarten Bedingungen. Sollte das Objekt verkauft werden oder sich der Status des Versicherten ändern, bedarf dies eines neuen Vertrages oder einer einvernehmlichen Vertragsänderung, die schriftlich festgehalten werden muss.
Die Versicherung kommt für die Kosten eines Rechtsbeistands auf, wenn sich aus Verträgen, die auf dem Mietrecht beruhen, strittige Fragen ergeben. Bestimmte Punkte werden jedoch von Seiten der Versicherung ausgeschlossen. Dazu gehören unter anderem Rechtsstreitigkeiten aufgrund steuerlicher Bewertung, Kauf und Verkauf von Baugrundstücken oder Schäden an Grundstücken, die durch den Bergbau verursacht wurden. Wurden nach Vertragsabschluss bauliche Veränderungen an dem Grundstück durchgeführt, die von der Baubehörde genehmigt werden müssen, sind diese im Vertrag nicht eingeschlossen. Gleiches gilt für Gebäude, die dem Vertragsnehmer gehören oder die er zu kaufen beabsichtigt. Erfahren Sie mehr in unserem Mietrecht Ratgeber auf GELD.de.