Mietvertrag

Der Mietvertrag regelt die Überlassung eines Mietobjektes. Er beinhaltet die festgelegten Rechte und Pflichten der Mietparteien. Dies betrifft sowohl den Vermieter, der ein Mietobjekt zur zeitlich begrenzten Nutzung zur Verfügung stellt, als auch den Mieter, der das Mietobjekt in Gebrauch nimmt. Im Gegenzug für die Nutzungsüberlassung eines beweglichen oder unbeweglichen Mietobjektes zahlt der Mieter einen monatlichen Mietzins, der per Mieterhöhung über die Dauer des Mietverhältnisses angepasst werden kann.

Der Mietvertrag für eine Wohnung beinhaltet u. a. die folgenden Punkte:

  • vollständige Anschrift des Mietobjektes
  • Anschrift des Vermieters und Name des Mieters (inklusive dessen bisheriger Anschrift)
  • Beginn des Mietvertrages
  • Höhe des monatlichen Mietzinses, bei Wohnungsmietverträgen Aufteilung in Kaltmiete und Nebenkosten
  • Fälligkeit der Miete
  • Angaben zum Konto des Vermieters, auf welches der Mietzins zu überweisen ist
  • Kündigungsfristen
  • Instandhaltungshinweise zu Schönheitsreparaturen, Kleinstreparaturen, Lüften uvm.

Der Mietvertrag bedarf regulär der Schriftform (Ausnahmen möglich). Er regelt auch, ob ein Untermietvertrag (Gebrauchsüberlassung an eine dritte Partei) von Seiten des Mieters möglich ist. Die betrifft z. B. die Vermietung von WG-Zimmern.

Mieter und Vermieter sind an die Inhalte des Mietvertrages gebunden. Sollte sich eine Partei nicht an die Bestimmungen des Vertrages halten, so hat die Gegenpartei die Möglichkeit sich rechtlich gegen Verstöße zu wehren. Es empfiehlt sich der Abschluss der Rechtsschutzversicherung, um in Falle von Rechtsstreitigkeiten hohen Anwalts- und Gerichtskosten vorzubeugen.

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