Eine Mietwohnung bezeichnet eine gebrauchsfähige Wohnung, die ein Vermieter einem Mieter zur zeitlich begrenzten Nutzung zur Verfügung stellt. Die Regelungen zur Überlassung der Mietwohnung ergeben sich aus dem beiderseitig unterzeichneten Mietvertrag. So ist der Mieter verpflichtet, für die Dauer des Mietverhältnisses einen Mietzins an den Vermieter zu entrichten.
Die Mietwohnung besteht regulär aus mindestens einem Zimmer und umfasst sanitäre Einrichtungen wie Dusche und Toilette. Dabei ist die Bauform der Wohnung unerheblich (z. B. Maissonette, Dachgeschosswohnung, Apartment etc.). Voraussetzung ist, dass es sich um einen umschlossenen Raum handelt, der Wohnen und Schlafen zulässt, unabhängig davon, ob es ein Wohngebäude darstellt oder nicht. Als Mindestgröße werden 23 m² Wohnfläche definiert, wobei diese abweichen kann.
Mietwohnungen können zur privaten und gewerblichen Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Mieter verpflichten sich die Wohnungen ordnungsgemäß und im Rahmen der im Mietvertrag geschlossenen Regelungen zu erhalten. Die Beseitigung größerer Mängel, wie z. B. feuchte Außenwände oder defekte Balkongeländer, übernimmt der Vermieter, sobald er hiervon Kenntnis erlangt hat. Kommt einer der Vertragsparteien seinen Verpflichtungen nicht nach, besteht die Möglichkeit von einem Miet- bzw. Vermieterrechtsschutz Gebrauch zu machen. Wir empfehlen Ihnen mit der passenden Versicherung vorzusorgen. Auf GELD.de finden Sie Tarife ab 5,06 € monatlich.