Nebenkosten

Nebenkosten werden von der Rechtsschutzversicherung übernommen, wenn sie als Leistung im Vertrag enthalten sind oder nicht explizit ausgeschlossen wurden. So können Reisekosten ersetzt oder eine Kaution als zinsloser Kredit gewährt werden. Wird der Versicherte zu einem Prozess geladen, der sich nicht in seiner Heimat befindet, kann er die Kosten für die An- und Abreise bei der Rechtsschutzversicherung geltend machen. Dies gilt auch für den Fall, dass er als Beschuldigter geladen wird und die Kosten nicht aus der Staatskasse ersetzt bekommt. Die Nebenkosten können für Reisen im In- und Ausland geltend gemacht werden. Zu beachten ist jedoch eine Obergrenze: Die Übernahme der Kosten orientiert sich an der Pauschale, die Rechtsanwälte bei Geschäftsreisen geltend machen können. Sollten die tatsächlichen Reisekosten darüberliegen, müssen sie vom Versicherten selbst getragen werden.

Um der Strafverfolgung zu entgehen oder eine Inhaftierung zu vermeiden, kann das Gericht eine Kaution festlegen. Für die Zahlung der Kaution kann der Versicherte von seiner Rechtsschutzversicherung ein zinsloses Darlehen bekommen. Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt in der Regel durch Raten und wird in einem separaten Vertrag festgehalten. Das Darlehen wird bei Straftaten in Deutschland und im Ausland gewährt.

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