Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrigkeiten erfüllen nicht den Tatbestand einer Straftat. Aus diesem Grund werden sie separat behandelt und mit einer Geldbuße geahndet. Viele Ordnungswidrigkeiten ereignen sich im Straßenverkehr. Aber auch Städte und Gemeinden erlassen Verordnungen, an die sich alle Bürger halten müssen. Ordnungswidrigkeiten liegen beispielsweise vor, wenn der Hund nicht an der Leine geführt oder trotz Verbot Enten gefüttert wurden. Auch der Konsum von Alkohol kann auf öffentlichen Plätzen zum Schutz des Gemeinwohls verboten werden. Vergehen werden von der Stadt oder Gemeinde zur Anzeige gebracht.

Wird eine Ordnungswidrigkeit mit einer Geldstrafe belegt, besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Die Behörde hat die Möglichkeit, den Anspruch vor Gericht durchzusetzen. Wenn der Beschuldigte Rechtsschutz versichert ist, kann ein Rechtsanwalt die Ordnungswidrigkeit auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen und gegebenenfalls Widerspruch einlegen. Sollte die Behörde eine Gerichtsverhandlung zur Durchsetzung des Anspruches anstrengen, kann sich der Beschuldigte durch seinen Rechtsanwalt vertreten lassen. Die Kosten werden von der Versicherung übernommen. Der Schutz gilt nicht nur Deutschland, sondern auch im Ausland. Von der Kostenübernahme sind vorsätzliche Vergehen ausgeschlossen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Vorsatz erst in einer späteren Verhandlung festgestellt wird. In diesem Fall muss der Versicherte bereits erbrachte Leistungen an die Rechtsschutzversicherung erstatten. Grundsätzlich ausgeschlossen werden zudem Verstöße in Bezug auf das Halten und Parken im Straßenverkehr.

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