Privatrecht

Das Privatrecht, auch bürgerliches Recht bzw. Zivilrecht genannt, regelt die Rechtsbeziehungen von Bürgern zu anderen natürlichen Personen wie auch Institutionen. Möchten Sie eine Privatrechtsschutzpolice abschließen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die Versicherung können Einzelpersonen und Ehepaare abschließen, wenn sie keiner selbstständigen Tätigkeit nachgehen, die einen jährlichen Umsatz von mehr als 6.000 EUR einbringt. Maßgeblich für diesen Nachweis ist die Steuererklärung. Die Rechtsschutzversicherung für Privatrecht schließt auch Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ein. Erwachsene Kinder sind mitversichert, solange sie sich in der Ausbildung befinden oder aus anderen Gründen kein Entgelt erhalten, das auf eine Arbeitsleistung zurückzuführen sind. Das Privatrecht umfasst verschiedene Bereiche. Dazu gehören unter anderem der Arbeitsrechtsschutz und der Vertragsrechtsschutz.

Weitere Leistungen, die bei Anschluss einer Versicherung in Anspruch genommen werden können, sind Fragen zum Familien- und zum Erbrecht. Versicherte können sich von einem Rechtsanwalt umfassend beraten lassen. Darüber hinaus sind Steuer-Rechtsschutz, Rechtsschutz bei Anruf der Sozialgerichte sowie der Disziplinar- und Standesrechtsschutz im Vertrag enthalten. Mehr Informationen zum Thema können Sie unserem Privatrecht Ratgeber entnehmen.

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