Sachverständiger

Als Sachverständiger wird eine Person bezeichnet, die sich als Experte auf einem speziellen Fachgebiet durch ein hohes Fachwissen auszeichnet. Zu seinen Aufgaben zählen Sachverhalte neutral zu bewerten, Analysen objektiv zu erstellen und Fakten klar dazustellen. Im Vergleich zu einem Gutachter, handelt es sich bei dem Begriff "Sachverständiger" um eine Berufsbezeichnung, die eine Wissensprüfung voraussetzt. Gutachter benötigen hingegen lediglich ein Fachwissen sowie umfangreiche Erfahrungswerte. Sachverständige werden oft zu Gerichtsverfahren herangezogen, um Sachverhalte besser beurteilen und gegebenenfalls als Beweis für oder gegen eine Schuldigkeit verwerten zu können. Sie können gleichermaßen von Staatsanwälten sowie von Beklagten und Klägern beauftragt, aber auch vom zuständigen Richter verlangt werden.

Während bei einer richterlichen Anordnung eines Sachverständigens, das Gericht die Kosten übernimmt, haben Beklagte und Kläger diese Kosten selbst zu tragen. Allerdings fallen die durch Gerichte beauftragte Sachverständigengutachten am Ende bei einem Schuldurteil dem Beklagten über die Gerichtskosten wieder zu. Je nach Gegenstand und Aufwand zur Erstellung eines Gutachtens durch einen Sachverständigen, können hier schnell mehrere tausend Euro fällig werden. Dies bedeutet eine hohe finanzielle Belastung, wenn keine Absicherung besteht, die Sachverständigenkosten mit einschließt. Überwiegend umfasst der Rechtsschutz von Versicherern auch die Kostenübernahme von Sachverständigen, unabhängig, ob diese vom Versicherungsnehmer beauftragt oder vom Gericht eine Begutachtung angeordnet wurde. Günstige Rechtsschutzangebote finden Sie auf GELD.de.

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