Scheidung

Unter Scheidung, Ehescheidung oder im Volksmund auch Trennung ist im deutschen Recht die juristische formelle Auflösung einer Ehe zu verstehen – das klingt jedoch einfacher, als es tatsächlich ist. Denn wenn sich Ehegatten scheiden lassen, gilt es nicht nur, die Scheidung als solche zu vollziehen, sondern auch, sämtliche Scheidungsfolgesachen adäquat zu regeln. Dazu gehört laut Gesetzgeber die Klärung unter anderem des Versorgungsausgleichs, des Unterhalts, der Hausratsaufteilung sowie der Vermögensauseinandersetzung. Darüber hinaus müssen Vereinbarungen bezüglich des Umgangsrechts und der elterlichen Sorge für etwaige gemeinsame Kinder getroffen werden.

Da es sich bei einer Trennung oder Scheidung nicht nur um ein überaus komplexes sondern vor allem auch emotionales Unterfangen handelt, sollten sich beide Ehepartner immer von einem Rechtsanwalt vertreten lassen. Die Kosten einer Scheidung trägt die Familienrechtsschutzversicherung in aller Regel nicht, wobei es allerdings auch schon Versicherungspolicen gibt, die die Auslagen der Scheidung umfassen. Recht häufig übernimmt der Rechtsschutz hingegen die Kosten für eine erste Beratung in einer Scheidungssache.

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