Das Schmerzensgeld wird gezahlt, wenn einem Geschädigten ein so genannter immaterieller Schaden zugefügt wurde. Dabei handelt es sich um Schäden, die nicht durch einen Geldwert ersetzt werden können. In der Regel sind körperliche Schäden, die dem Opfer durch einen Unfall oder ein Verbrechen zugefügt wurden. Dabei kann ein Schmerzensgeld nicht nur bei körperlichen Beschwerden gewährt werden. Auch psychische oder traumatische Belastungen in der Folge von Unfällen oder Verbrechen können ein Schmerzensgeld rechtfertigen.
Der Anspruch auf ein Schmerzensgeld entsteht nicht automatisch. Er muss bei der gegnerischen Versicherung oder direkt beim Schuldigen geltend gemacht werden. Nicht selten kommt es beim Schmerzensgeld zu Rechtsstreitigkeiten, bei denen ein Gericht entscheiden muss. Dabei geht es oftmals gar nicht um den Anspruch auf Schmerzensgeld, sondern um die Höhe der Zahlung. Die Vorstellungen des Geschädigten weichen häufig von dem angebotenen Betrag des Schuldigen oder dessen Versicherung ab. Die Rechtsschutzversicherung bietet einen Rechtsbeistand bei strittigen Fragen rund um die Zahlung von Schmerzensgeld. Oftmals kann die Zahlung von einem erfahrenen Anwalt außergerichtlich verhandelt werden. Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen, werde die Kosten für den Prozess von der Rechtsschutzversicherung übernommen, wenn eine ausreichende Aussicht auf Erfolg besteht. Dies ist unter anderem der Fall, wenn der Unfallverursacher in eine Strafprozess schuldig gesprochen wurde.