Schöffe

Der Schöffe ist ein Richter, der die Aufgabe ehrenamtlich ausübt. Eine juristische Ausbildung ist nicht notwendig. Jeder Bürger kann sich um das Schöffenamt bewerben und ist bis auf wenige Ausnahmen sogar verpflichtet, eine Berufung zum Schöffen anzunehmen. Eine Berufung kann notwendig werden, wenn sich nicht genügend Bürger auf das Auswahlverfahren bewerben. Der Schöffe wird für eine Amtsperiode von fünf Jahren gewählt. Die Wahl ist ausschließlich für das Amtsgericht oder Landgericht möglich, indem der Bewerber seinen Wohnsitz hat. Das Bewerbungsverfahren erfolgt über die Stadt oder Gemeinde und es ist öffentlich. Die Liste der vorgeschlagenen Personen liegt zur Einsicht aus, sodass ein Veto eingelegt werden kann, wenn der Verdacht besteht, dass die Person als Schöffe nicht geeignet ist.

Der Schöffe nimmt an Gerichtsverhandlungen teil. Er besitzt das gleiche Stimmrecht wie der Berufsrichter. Gemeinsam mit dem Richter und einem weiteren Schöffen entscheidet er über die Schuld des Angeklagten und das Strafmaß. Der Beisitz eines Schöffen in der Gerichtsverhandlung soll das Vertrauen der Bürger in die Gerichtsbarkeit stärken. Da der Schöffe keine juristischen Kenntnisse besitzt, entscheidet er anhand seiner Wahrnehmung in der Verhandlung nach bestem Wissen und Gewissen. Der Richter fällt ein Urteil grundsätzlich "im Namen des Volkes". Der Schöffe steht für die Stimme des Volkes.

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