Schuldrecht

Unter einem Schuldrecht ist eine Beziehung zu verstehen, in der zwischen Personen ein Schuldverhältnis besteht, wie es zwischen einem Schuldner und einem Gläubiger der Fall ist. Im Gegensatz steht dazu das Sachenrecht, bei dem eine Sache die Basis bestimmt. Im allgemeinen Schuldrecht geht es um Schuldverhältnisse, in Bezug auf Inhalt, Gestaltung sowie die Beendigung dieser. Auch Forderungsübertragungen sowie die Verhältnisbeziehungen zwischen Schuldner- oder Gläubigermehrheit.

Vom Schuldrecht machen meist Gläubiger Gebrauch, die Geldschulden beglichen haben möchten. Der normale Weg zur Schuldenbegleichung eines Schuldners über den Rechtsstaat erfolgt nach erfolglosen Mahnungen in den letzten Etappen über das Gericht. Hier kann das Recht des Gläubigers auf Schuldenbegleichung festgestellt und durch einen sogenannten Vollstreckungsauftrag vom Gericht erteilt werden. Dieser berechtigt Gerichtsvollzieher die Schulden einzutreiben und notfalls Pfändungen von Wertsachen vornehmen, wenn kein Geld zur Schuldenbegleichung gezahlt wird. Fruchtet auch dies nicht, kann eine richterliche Anordnung zur Eidesstattlichen Erklärung erfolgen, bei der ein Schuldner seine gesamten Vermögenswerte wahrheitsgemäß zu Protokoll zu geben hat.

Die Prozesse im Schuldrecht können langwierig und vor allem sehr kostenintensiv sein. Rechtsschutz wird auch für das Schuldrecht gewährleistet. In der Regel kommt es hier zu einer Kostendeckung für das Durchsetzen von Ansprüchen sowie die Abwehr dieser. Ausgeschlossen sind allerdings meist rechtliche Wege, die zur Erlangung von Schadensersatzansprüchen führen beziehungsweise diesem Zweck dienen. Welche Versicherungen einen passenden Rechtsschutz für welchen Bedarf und Anspruch gewähren, erfahren Sie bei einem Versicherungsvergleich auf GELD.de.

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