Selbstbeteiligung

Wenn Sie den Rechtsschutz Preisvergleich auf GELD.de durchführen, haben Sie unter Tarifmerkmale die Möglichkeit eine Selbstbeteiligung in Höhe von 0 bis 300 € festzulegen. Dabei können Sie zwischen unterschiedlichen Beträgen wählen. Die Selbstbeteiligung ist der Betrag (Selbstbehalt), bis zu dessen Höhe Sie die Anwalts-, Verfahrens- und Gerichtskosten eines, an die zuständige Versicherung gemeldeten, Rechtsfalles selbst tragen müssen. Das Eigenrisiko ist somit nicht versichert. Im Allgemeinen gilt, je Höhe die gewählte Selbstbeteiligung ist, desto geringer ist der zu zahlende Beitrag. Die Selbst- bzw. Eigenbeteiligung sichert die Rechtsschutzversicherungen zudem dahingehend ab, das Sie als Versicherungsnehmer nicht jeden kleinen Streitfall bei Ihrer Versicherung melden und somit eine Überinanspruchnahme der Versicherungsleistungen vermeiden. Somit kann die Selbstbeteiligung als vorbeugende Maßnahme zur Schadenmeldung angesehen werden.

Eine durchschnittliche Selbstbeteiligung liegt bei 150,00 bis 200,00 €, wobei Sie als Versicherungsnehmer immer die Möglichkeit haben auf den Selbstbehalt zu verzichten. In diesem Fall sind die Versicherer dazu verpflichtet, im Schadenfall die vollständigen versicherten Kosten zu übernehmen und das Kostenrisiko allein zu tragen.

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