Staatsanwalt

Der Staatsanwalt ist in Deutschland ein Volljurist, der bei Gericht die Interessen der Anklage vertritt. Im Staatsdienst beschäftigt ist er Teil der gleichnamigen Staatsanwaltschaft, die in erster Linie für Strafverfolgungen bzw. strafrechtliche Ermittlungsverfahren zuständig ist. Der Staatsanwalt bestimmt eigenständig, wann ein Verfahren eröffnet und eingestellt wird. Zu seinen Hauptaufgaben gehört die Erhebung der Anklage vor Gericht.

Staatsanwälte arbeiten in enger Zusammenarbeit mit regionalen und überregionalen Polizeibehörden. Ziel ist die Durchsetzung deutschen Rechtes gegenüber Angeklagten, die im Verdacht stehen, eine strafbare Handlung begangen zu haben. Als staatlicher Vertreter der Anklage nimmt der jeweilige Staatsanwalt an den Hauptverhandlungstagen bei Gericht teil und verliest die Anklageschrift. Im Rahmen seiner Befähigung darf der Staatsvertreter auch selbst ermitteln, Zeugen vorladen und vernehmen, sowie Ordnungsgelder verhängen und Untersuchungshaft beantragen. Dabei darf die Untersuchungshaft maximal sechs Monate dauern und ist vor allem bei Fluchtgefahr des Strafverdächtigen in Erwägung zu ziehen. Der Strafverdächtige hat das Recht einen Rechtsanwalt zu seiner Verteidigung zu beauftragen. Hat der Verdächtige einen Rechtsschutzversicherung-Tarif inklusive Strafrechtsschutz abgeschlossen, so werden ihm die durch Anklage der Staatsanwaltschaft entstehenden Kosten von seiner Versicherung erstattet.

Staatsanwälte sind an Landgerichten, Oberlandesgerichten und am Bundesgerichtshof tätig und haben eine Befähigung zum Richteramt. Generalstaatsanwälte gelten als oberste Leiter der Oberlandesgerichte. Dem Bundesgerichtshof steht der Generalbundesanwalt vor.

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