Steuerrecht

Das Steuerrecht kann in die Rechtsschutzversicherung eingeschlossen werden. Dies gilt jedoch nur für die Inanspruchnahme eines Rechtsbeistandes, wenn es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung vor einem Finanzgericht oder einem Verwaltungsgericht in Deutschland kommt. Die Rechtsschutzversicherung greift bei strittigen Fragen, die die Einkommenssteuer, die Kfz-Steuer, aber auch die Vermögenssteuer und die Erbschaftssteuer betreffen. Bei Streitigkeiten über Zollzahlungen kann ebenfalls ein Rechtsbeistand angefordert werden, deren Kosten von der Versicherung übernommen werden.

Ausgeschlossen ist die Übernahme von Kosten einer außergerichtlichen Steuerberatung oder einer anwaltlichen Vertretung in Bezug auf Steuerfragen. Die Rechtsschutz greift nur, wenn es sich um eine gerichtliche Auseinandersetzung handelt. Dabei muss sich das Gericht in Deutschland befinden. Kosten für rechtliche Auseinandersetzungen im Ausland, die das Steuerrecht betreffen, werden von der Rechtsschutzversicherung in der Regel nicht übernommen. Die Kosten für die Vertretung eines Anwalts in Widerspruchsfragen bei der Einkommenssteuer, der Umsatzsteuer oder bei anderen Abgaben werden ebenfalls nicht übernommen. Der Widerspruch muss selbst formuliert werden oder der Betroffene zahlt die Anwaltskosten selbst. Erst bei einem anstehenden Gerichtsverfahren können die Kosten für den rechtlichen Beistand geltend gemacht werden.

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