Strafrecht

Das Strafrecht gehört zum öffentlichen Recht und soll Menschen daran hindern, die Rechtsgüter sowohl anderer als auch der Allgemeinheit zu verletzen. Aus diesem Grund stellt es bestimmte menschliche Handlungen unter staatliche Strafe. Begeht eine Person eine rechtswidrige und schuldhafte Tat, sieht das Strafrecht für sie teilweise gravierende Sanktionen bis hin zu Freiheitsstrafen vor.

Dieses Rechtsgebiet wird zudem in zwei Bereiche zergliedert, nämlich in das materielle sowie das formelle Strafrecht. Ersteres beschreibt zunächst den Tatbestand, also die Voraussetzungen der Strafbarkeit sowie die entsprechenden Rechtsfolgen, womit die zu verhängende Strafe gemeint ist. Nach deutschem Recht wird beides im Strafgesetzbuch (StGB) sowie in zahlreichen Richtlinien des sogenannten Nebenstrafrechts geregelt. Gegenstand des formalen Strafrechts bildet sodann das Strafprozessrecht, das klärt, wie das materielle Strafrecht durchgesetzt wird. Angeklagte in einem Strafgerichtsprozess sollten ihre Interessen stets durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Die dadurch anfallenden Kosten können von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden, sofern die begangene Straftat unter den Deckungsschutz der Rechtsschutzversicherung fällt.

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