Bei einem Streitwert handelt es sich um einen Geldwert, den ein Streitgegenstand bei gerichtlichen Verfahren aufweist. Wird zum Beispiel eine Erbsache gerichtlich verhandelt, bei der das Erbe sich auf 200.000 Euro beläuft, so ist dies auch der Streitwert. Dieser wird gleichzeitig als Gebührenstreitwert bezeichnet, weil sich hieraus die gerichtlichen sowie anwaltlichen Gebühren berechnen. Zusätzlich entscheidet die Höhe des Streitwerts über die Zuständigkeit von Gerichten und wird in "Zuständigkeitsstreitwert" umgewandelt. Bis einem Streitwert von 10.000 Euro wird über das Amtsgericht verhandelt. Bei Streitwerten über 10.000 Euro ist das Landesgericht zuständig.
In der Regel sind der Gebührenstreitwert und der Zuständigkeitsstreitwert gleich, wird aber dennoch im Einzelnen nochmals überprüft und gegebenenfalls durch das zuständige Gericht geändert. Anstelle von Streitwerten wird außerhalb gerichtlicher Verfahren von Gegenstandswerten gesprochen. Diese bilden zum Beispiel die Basis der Anwaltskostengebührenordnung, wenn kein Gerichtsverfahren angestrebt beziehungsweise es ausgeschlossen werden kann. Der Notar spricht bei seiner Kostenberechnung von einem Geschäftswert und im Familienrecht ist der Verfahrenswert Teil von Streitigkeiten. Der Streitwert ist auch für die Rechtsschutzversicherung von Bedeutung. Er dient der Berechnung einer Verhältnismäßigkeit und ist unter anderem entscheidend für die Zustimmung oder Ablehnung einer Kostendeckung.