Tagessatz

Der Tagessatz ist ein Begriff aus dem Bereich gerichtlich angeordneter Geldstrafen und dient der Bemessung von Geldstrafen in ihrer Höhe. Diese ergibt sich aus der Geldsumme eines Tagessatzes sowie aus der Tagessatzanzahl, wie zum Beispiel: 50 Euro zu 20 Tagessätzen. Damit wird eine Geldstrafe von 1.000 Euro verhängt. Der Tagessatz bietet Gerichten mehr Flexibilität bei der Strafhöhe und ist darauf ausgelegt, diese optimaler an die jeweilig vorliegenden wirtschaftlichen, sozialen Verhältnisse eines Täters anzupassen. Es steht eine Spanne zwischen einem Euro und 30.000 Euro zu Verfügung. In der Regel beträgt ein Tagessatz aber mindestens 10 Euro. In der Anzahl der Tagessätze stehen zwischen fünf Tagessätzen und 360 Tagessätzen zur Auswahl. In besonderen Fällen des Strafrechts können auch bis zu 720 Tagessätzen als Strafmaß bestimmt werden.

Als Basis zur Berechnung einer Geldstrafe, dient das Nettoeinkommen eines Täters, von dem grundsätzlich Unterhaltsverpflichtungen in Abzug gebracht werden, sowie erhaltene Unterhaltszahlung zum Nettoeinkommen hinzuzurechnen sind. Der Tagessatz ergibt sich aus einem Dreißigstel des errechneten Nettoeinkommens. Diese Bemessungsweise erlaubt dem Gericht, eine Geldstrafe anzuordnen, die dem Verurteilten einen spürbaren finanziellen Verlust bereitet, der aber dennoch bezahlbar ist. Durch die Tagessatz-Berechnung werden damit niedrigere Geldstrafen für Täter mit geringem Nettoeinkommen und höhere Geldstrafen für Wohlhabendere für gleiche Vergehen verhängt. Für den Rechtsschutz ist eine Tagessatz-Berechnung durch das Gericht insoweit von Bedeutung, dass der versicherte Täter gegen das Strafmaß Rechtsmittel einlegen kann. Die Kosten übernehmen je nach Fallentscheidung, zahlreiche Versicherungsunternehmen, wenn zum Beispiel bei der Nettoeinkommens- und/oder Tagessatz-Berechnung abzugsfähige Geldleistungen unberücksichtigt blieben.

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