Das Verkehrsrecht umfasst strafbare Handlungen und strittige Rechtsfragen, die mit der Teilnahme am Straßenverkehr in direktem Bezug stehen. Halter und Führer von Fahrzeugen fallen bei Unfällen oder Vergehen gegen die Straßenverkehrsordnung ebenso unter das Verkehrsrecht wie Fußgänger und Fahrradfahrer. Im Verkehrsrecht wird zwischen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten unterschieden. Welche Vergehen als Ordnungswidrigkeit gewertet werden und welche als Straftat gelten, ist in der Straßenverkehrsordnung genau festgelegt. Aber auch Vergehen aus dem Strafgesetzbuch fallen unter das Verkehrsrecht. Die häufigsten Tatbestände, die vor dem Strafgericht verhandelt werden, sind die fahrlässige Körperverletzung und die fahrlässige Tötung.
Das Verkehrsrecht ist Bestandteil vieler Tarife der Verkehrsrechtsschutzversicherung. Sie schützt den Versicherungsnehmer unabhängig davon, auf welche Weise er am Straßenverkehr teilnimmt. Der Tarif berechnet sich häufig nach der Anzahl der Fahrzeuge, die auf den Versicherungsnehmer zugelassen sind. Dabei können die Fahrzeuge käuflich erworben oder geleast sein. Wichtig ist, dass die Zulassung auf den Versicherungsnehmer erfolgt ist. Da sich der Tarif an den Fahrzeugzulassungen orientiert, muss ein Neukauf oder ein Halterwechsel der Versicherung umgehend gemeldet werden. Der Rechtsschutz kann bereits nach Abschluss des Kaufvertrages in Anspruch genommen werden, allerdings nur dann, wenn die spätere Zulassung auf den Versicherungsnehmer erfolgt.