Das klassische Vertragsrecht regelt im Vertragswesen den Umgang sowie das Handeln zwischen Vertragspartnern, bei denen mindestens einer unternehmenstätig ist. Unter das Vertragsrecht fallen demnach Vertragsstreitigkeiten zwischen beispielsweise Kunde und Versandhaus, Zahnarzt und Patient oder Bäckerei und Lieferant. Im Vertragsrecht werden Streitigkeiten unter anderem aufgrund Nicht-Erfüllung vertraglicher Vereinbarungen oder mangelnde Vertragserfüllung, sittenwidrige Vertragsklauseln, Rechte auf Wiedergutmachung bei Regressansprüchen, Garantieansprüchen und vielem mehr behandelt. Leistungen, die sich vertragsrechtlich auf Versicherungsunternehmen beziehen, sind in der Regel im Privat- sowie im Unternehmer-Rechtsschutz ausgeschlossen.
Die Versicherungsunternehmen verhalten sich in Bezug auf Firmen-Rechtsschutz und das Vertragsrecht meist bedeckt, da Streitigkeiten im Vertragsrecht zu den am meisten vorkommenden Ereignissen zählen und diese Versicherer teuer zu stehen kommen können. Aus diesem Grund bieten Versicherungen nur wenigen Berufsgruppen Rechtsschutz. Dazu zählen unter anderem Ärzte. Hier fallen die Prämien allerdings meist hoch aus. Über die Vertragsrechtsschutzversicherung können Privatpersonen ohne zusätzlichen finanziellen Aufwand zügig an ihr Recht kommen, wenn zum Beispiel der Schlüsselnotdienst horrende Rechnungen ausschreibt, Hotels nicht dem gebuchten Standard entsprechen oder Garantieansprüche von Händlern abgelehnt werden.