Wartezeit

Viele Versicherer vereinbaren beim Abschluss eines neuen Vertrages eine so genannte Wartezeit. Dabei handelt es sich um einen fest definierten Zeitraum, in dem der Versicherte den Vertrag zwar abgeschlossen hat, aber keine Leistungen beanspruchen darf. Häufig ist der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung nicht ohne Wartezeit möglich. Diese beträgt in der Regel einige Monate. Möchte der Versicherte keine Wartezeit einhalten, wird der Vertrag entweder abgelehnt oder es wird ein Aufschlag auf den Tarif berechnet, der dann über die gesamte Vertragslaufzeit gültig ist.

Die Wartezeit gibt dem Versicherer die Möglichkeit, Rücklagen zu bilden, bis der Versicherte die Leistungen das erste Mal in Anspruch nimmt. Zudem ist mit der Wartezeit häufig eine Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren verbunden. So soll ausgeschlossen werden, dass der Kunde die Versicherung nach der Inanspruchnahme sofort kündigen kann. Eine Rechtsschutzversicherung tritt grundsätzlich nicht für Fälle ein, die vor dem Vertragsabschluss oder während der Wartezeit bereits strittig waren. Leistungen können nur für rechtliche Fragen in Anspruch genommen werden, die nach Vertragsabschluss und dem Ablauf der Wartezeit neu auftreten. Für ältere Fälle muss die Versicherung nicht aufkommen.

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