Das Wirtschaftsrecht bezieht sich auf verschiedene Teilbereiche und regelt das Verhältnis zwischen an der Wirtschaft teilnehmenden Personen. Zu den Teilbereichen zählen das Wirtschaftsverfassungsrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht sowie das Wirtschaftsprivatrecht, wobei das Wirtschaftsverfassungsrecht politisch organisiert und an den Staat gebunden ist.
Im Wirtschaftsverwaltungsrecht geht es vorrangig um öffentlich-rechtliche Regelungen sowie wirtschaftliche Belange, welche mit dem Staat zusammenhängen. Letzteres können zum Beispiel Zulassungen und Genehmigungen sowie Wirtschaftsfördermittel sein. Einen Unterbereich stellt zudem das öffentliche Wirtschaftsrecht dar, in dem beispielsweise das Berufsrecht behandelt wird, worunter unter anderem Ärzte oder Architekten fallen. Regelungen von Städten, Gemeinden sowie Kommunen fallen ebenfalls unter das öffentliche Wirtschaftsrecht, wenn für die Öffentlichkeit bedeutsame Entscheidungen getroffen wurden.
Vor allem im Wirtschaftsprivatrecht kommt es oft zu rechtlichen Streitigkeiten. Dabei handelt es sich um Beziehungsangelegenheiten unter beispielsweise Händlern oder Produktionsunternehmern sowie Verbrauchern und von Arbeitsverhältnissen in Wirtschaftsunternehmen. Es umfasst unter anderem das Gesellschafts- sowie Wettbewerbs- und Handelsrecht. Eine Rechtsschutzversicherung greift hier in zahlreichen Fällen nur bedingt und bezieht sich im Falle einer Rechtsschutzversicherung meist nur auf Europa. Optional bieten manche Versicherer auch internationale Deckung gegen Aufpreis an.