Wohnrecht

Das Wohnrecht bezeichnet die Berechtigung, eine Immobilie oder einen Teil davon zu bewohnen. Das Wohnrecht gehört zu den Grundrechten eines jeden Einzelnen. Strittige Fragen rund um das Wohnrecht können sich ergeben, wenn es im Grundbuch eingetragen wurde. Dies kann den Verkauf erschweren oder verhindern, wenn der neue Eigentümer die Immobilie selbst bewohnen und das Wohnrecht aufkündigen möchte. Wurde das Wohnrecht in die Rechtsschutzversicherung eingeschlossen, kann der Versicherte bei strittigen Fragen einen Rechtsbeistand in Anspruch nehmen. Rund um das Wohnrecht können sich verschiedene Probleme ergeben. So wird das Wohnrecht im Grundbuch grundsätzlich hinter einer Grundschuld eingetragen. Kann der Eigentümer der Immobilie diese Grundschuld nicht mehr bedienen, ist auch das Wohnrecht in Gefahr, zumindest dann, wenn die Immobilie der Zwangsversteigerung zugeführt werden soll.

Auch die Löschung des Wohnrechts führt immer wieder zu strittigen Fragen. Grundsätzlich erlischt das Wohnrecht erst mit dem Tod des Berechtigten. Zu Lebzeiten kann es gegen dessen Willen nicht gelöscht werden. Steht die Immobilie zum Verkauf, kann sich ein lebenslanges Wohnrecht, das im Grundbuch eingetragen ist, negativ auf die Verkaufsaussichten und auf den Kaufpreis auswirken. Sollten die Räume nicht mehr bewohnbar sein, weil das Haus beispielsweise durch einen Brand oder eine Havarie zerstört wurde, kann sich dies auch auf das Wohnrecht auswirken. Im Rahmen der Rechtsschutzversicherung können alle strittigen Fragen von einem versierten Anwalt beantwortet werden.

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