Zivilrecht

Unter Zivilrecht ist ein Zweig des Rechts zu verstehen, der die Rechtsbeziehungen natürlicher und auch juristischer Personen untereinander regelt. Der Begriff selbst hat seinen Ursprung im römischen „ius civile“ – dem Bürgerrecht, das für alle Staatsbürger in Rom galt. Das Zivilrecht zergliedert sich in das Schuldrecht, das Personenrecht, das Sachenrecht, das Familienrecht sowie das Erbrecht. Die Grundlage des Zivilrechts bildet das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).

Streitigkeiten und Rechtsunsicherheiten zwischen Privatpersonen, welche sich durch Kommunikation nicht beilegen beziehungsweise klären lassen, bedürfen der Regulierung sowie gegebenenfalls der Schlichtung durch einen Richter im Sinne des Zivilrechts. Da sich Privatpersonen im Zivilrecht nur sehr selten wirklich gut auskennen, ist es für sie stets empfehlenswert, zu ihrer Interessenvertretung einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Hierbei fallen immer Anwaltskosten an, für deren Deckung sich die Einbeziehung einer Privatrechtsschutz anbietet. Mit einem ordentlichen Rechtsschutz lassen sich jedoch nicht nur die anwaltlichen sondern auch die gerichtlichen Kosten in vollem Umfang abdecken.

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