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Arbeitsrecht Ratgeber

Arbeitsrecht ist der Oberbegriff für alle Bestimmungen aus einschlägigen Gesetzen und Verordnungen, die das Arbeitsverhältnis eines abhängigen Erwerbstätigen regeln. Abhängig bedeutet in dem Zusammenhang, dass der Erwerbstätige nicht zu den Selbstständigen gehört, sondern weisungsgebundener Arbeitnehmer ist. Im Arbeitsrecht werden die Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer geregelt, die aus dem Arbeitsverhältnis erwachsen.

Das Arbeitsrecht wird in zwei grundlegende Gruppen von Regelungen aufgeteilt: Im Individualarbeitsrecht geht es um die direkte rechtliche Beziehung zwischen dem Arbeitgeber und einem einzelnen Arbeitnehmer. Im Kollektivarbeitsrecht treffen die Interessengruppen dieser Parteien aufeinander, also für die Arbeitnehmer vor allem die Gewerkschaften und Betriebsräte, für den Arbeitgeber die einschlägigen Verbandsvertreter. Leider setzt sich das aktuelle Arbeitsrecht aus einer unübersichtlichen Vielzahl von Einzelgesetzen und -verordnungen zusammen. Das in Artikel 30 des Einigungsvertrags beschlossene Vorhaben eines allgemeingültigen Arbeitsgesetzbuches ist bislang noch nicht realisiert.

Anwalt für Arbeitsrecht finden

Bei Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist spätestens dann ein Anwalt zu Rate zu ziehen, wenn die Differenzen unüberbrückbar scheinen oder der Gang vor das Gericht droht. Gerade Arbeitnehmer sind sich oft unsicher, welcher Anwalt für ihr Problem der richtige ist.

Im Grunde ist die Suche jedoch nicht schwierig, weil Anwälte in der Regel ihre Tätigkeit bei der Bezeichnung ihrer Kanzlei auf dem Schild oder im Telefonbuch darlegen. Bei einer Auseinandersetzung zwischen Arbeitgeber und -nehmer ist der Fachanwalt für Arbeitsrecht die richtige Adresse. Diese Anwälte haben zur grundlegenden Rechtsausbildung das Arbeitsrecht als zusätzliche Spezialisierung in ihr Repertoire aufgenommen. Auskünfte über Fachanwälte für Arbeitsrecht erhalten Interessierte auch bei der zuständigen Anwaltskammer sowie bei einschlägigen Datenbanken im Internet.

Arbeitsrechtsschutz zur Übernahme von Anwaltskosten

Wenn es um Streitfälle mit dem Arbeitgeber geht, zum Beispiel im Hinblick auf eine ungerechtfertigte Kündigung, scheuen viele Arbeitnehmer zunächst den Gang zum Anwalt für Arbeitsrecht. Sie befürchten hohe Kosten, auf denen sie im Fall einer Niederlage vor Gericht sitzenbleiben könnten.

Ein Arbeitsrechtsschutz ist die ideale Lösung im Hinblick auf die Übernahme der Anwaltskosten im Streitfall. Doch Rechtsschutzversicherungen gibt es wie Sand am Meer, so dass der Laie nur schwer das für ihn günstigste Preis-Leistungs-Verhältnis herausfinden kann. Für das Entdecken des bedarfsgerechten und individuell günstigsten Berufsrechtsschutzes gibt es bei GELD.de einen praktischen Vergleichsrechner.

Arbeitsvertrag als grundlegende Regelung

Als Basis für die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer fungiert der Arbeitsvertrag. Er regelt das Arbeitsverhältnis bei nichtselbständigen, also abhängigen beziehungsweise weisungsgebundenen Tätigkeiten. Der Arbeitsvertrag kommt durch die übereinstimmenden Willenserklärungen von Arbeitgeber und -nehmer zustande und ist damit eine der wichtigsten Grundlagen im Arbeitsrecht. Als Fundament für das bestehende Arbeitsverhältnis regelt er die Rechte und Pflichten der beiden Parteien. Im Wesentlichen sind das das Erbringen der Arbeitsleistung sowie die Zahlung des dafür vereinbarten Entgelts.

Überblick über die wichtigsten Regelungen des Arbeitsvertrages:

  • Gehalt sowie eventuelle fest vereinbarte oder freiwillige Zusatzleistungen des Arbeitgebers wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, Zuschläge für Überstunden oder Boni
  • Anspruch auf Urlaub, oft nach Jahren der Betriebszugehörigkeit gestaffelt
  • Wochenarbeitszeit des Arbeitnehmers und Regelungen in Bezug auf die Vergütung von eventuellen Überstunden
  • Kündigungsfristen in der Probezeit und danach
  • korrektes Verhalten des Arbeitnehmers im Fall einer Krankheit

Abmahnung und Kündigung im Arbeitsrecht

Die Abmahnung ist eine gesetzlich begründete Maßnahme, mit der der Arbeitgeber auf ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers hinweist, das gegen den bestehenden Arbeitsvertrag verstößt. Im Arbeitsrecht ist die Abmahnung häufig der erste Schritt zu einer Kündigung, nämlich dann, wenn der Arbeitnehmer das unerwünschte Verhalten weiter fortsetzt.

Die Abmahnung besitzt Warnfunktion. Sie kann schriftlich oder mündlich erfolgen, für die Beweissicherung beziehungsweise Dokumentation im Hinblick auf eine mögliche Kündigung ist jedoch die Schriftform und Hinterlegung in der Personalakte ratsam. Typische Gründe für eine Abmahnung, die ihre Gültigkeit nicht verliert, sind wiederholtes Zuspätkommen oder die mangelnde Erledigung der übertragenen Aufgaben. Die Kündigung des Arbeitsvertrages ist eine einseitige Willenserklärung durch den Arbeitgeber oder den Mitarbeiter. Im Wesentlichen wird eine Unterscheidung zwischen der fristlosen und der fristgerechten Kündigung getroffen. Die fristlose Kündigung wird bei schweren Verstößen (zum Beispiel Diebstahl am Arbeitsplatz) ausgesprochen und besitzt sofortige Gültigkeit.

Die ordentliche Kündigung muss im Rahmen der gesetzlichen Kündigungsfristen erfolgen. Sie kann beispielsweise aus betriebsbedingten Gründen erfolgen oder aufgrund eines dauerhaften Fehlverhaltens des Arbeitnehmers erfolgen. Im letzteren Fall schreibt das Arbeitsrecht vor, dass der Kündigung eine Abmahnung (oder unter Umständen auch mehrere) vorausgehen muss.

Arbeitszeiten, Pausen und Überstunden im Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt auch die Arbeitszeiten der Mitarbeiter. Eine wichtige Grundlage hierfür ist das Arbeitszeitgesetz. Grundsatz im Arbeitsrecht ist der 8 Stunden-Tag des Arbeitnehmers oder das Maximum der 48 Stunden-Woche. Es ist jedoch eine Erweiterung auf bis zu zehn Stunden möglich, wobei innerhalb eines festgesetzten zeitlichen Rahmens jedoch ein Ausgleich erfolgen muss. Ausnahmen bietet das Arbeitsrecht zum Beispiel für Notfälle oder bestimmte Positionen mit Leistungsfunktionen.

Auch die Pausen der Mitarbeiter sind in Grundsätzen geregelt. So muss laut Arbeitszeitgesetz ab einer Arbeitszeit von sechs Stunden eine Pause von einer halben Stunde angesetzt sein. Wie diese erfolgt, ist nicht vorgeschrieben. Es ist sowohl eine halbe Stunde am Stück als auch die Teilung in zwei Viertelstunden möglich. Zudem kennt das Arbeitsrecht auch den Terminus der Ruhezeiten. Hier herrscht der Grundsatz, dass einem Arbeitnehmer nach seinem Arbeitstag eine Ruhepause von elf Stunden zusteht. Diese darf auch nicht unterbrochen sein, sondern muss am Stück gewährt werden.

In Bezug auf Überstunden besteht der Grundsatz, dass diese nicht vom Arbeitgeber gefordert, aber in Ausnahmefällen (zum Beispiel Notlage im Betrieb) zu leisten sind. Für Überstunden darf es jedoch vertragliche Bestimmungen im Arbeitsvertrag geben, die sich allerdings an die Grundsätze des Arbeitszeitgesetzes (maximal 10 h pro Tag und 48 h pro Woche) halten müssen. Zudem ist in Unternehmen mit Betriebsrat dessen Zustimmung erforderlich.

Verhalten im Krankheitsfall

Eine Erkrankung, die zur Arbeitsunfähigkeit führt, ist dem Arbeitgeber sofort zu melden. Das bedeutet: Das Arbeitsrecht schreibt vor, dass der Arbeitgeber am Morgen des Arbeitstages oder spätestens zu Arbeitsbeginn informiert wird. In der Regel muss für jeden Fehltag eine Krankschreibung des behandelnden Arztes vorgelegt werden. Es gibt jedoch auch Firmen, die eine derartige Bescheinigung erst am dritten Tag der Erkrankung fordern. Dies ist dann im jeweiligen Arbeitsvertrag geregelt.

Bezüglich des Verhaltens während der Krankschreibung ist der ärztliche Rat ausschlaggebend. Bettruhe bedeutet beispielsweise, dass der Arbeitnehmer nur zu Arztbesuchen oder zum Gang in die Apotheke das Haus verlassen sollte. Dagegen spricht in der Regel nichts, wenn ein Mitarbeiter mit gebrochenem Arm zum Beispiel ins Kino geht.

Sonderfall Mutterschutzgesetz

Zum Schutz der werdenden Mutter und ihres Kindes in der Zeit vor und nach der Geburt bietet das Arbeitsrecht spezielle Regelungen, die im Mutterschutzgesetz festgelegt sind. Zu den bekanntesten Regeln gehört die Vorschrift der Freistellung in den sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin sowie acht Wochen nach der Entbindung.

Zudem hat der Arbeitgeber eine größere Sorgfaltspflicht im Hinblick auf eine schwangere Mitarbeiterin. Dazu gehören beispielsweise der Schutz vor giftigen Dämpfen oder das Stellen von Möglichkeiten zum Ausruhen im Betrieb. Für Untersuchungen, die die Schwangere oder spätere Mutter im Rahmen der Vorsorge wahrnehmen muss, ist sie vom Arbeitgeber freizustellen. Die Zeit für den Arztbesuch ist ihr als normale Arbeitszeit zu vergüten.

Sonderfall Jugendarbeitsschutzgesetz

Nicht nur im Rahmen ihrer Ausbildung, sondern auch als vollwertige Mitarbeiter sind Jugendliche unter 18 Jahren in den Betrieben beschäftigt. Sie werden im Arbeitsrecht durch spezielle Regelungen besonders geschützt. Für sie gibt es spezielle Regelungen im Jugendarbeitsschutzgesetz. Ist beispielsweise ein Auszubildender noch keine 15 Jahre alt, gelten die Bestimmungen rund um die Arbeit von Kindern.

Die wesentlichsten Vorschriften beim Jugendarbeitsschutz betreffen die Arbeitszeit der Heranwachsenden. So gibt es mit acht sowie 40 Stunden feste Obergrenzen für die maximale Arbeitszeit pro Tag beziehungsweise pro Woche. Grundsätzlich sind der Samstag und der Sonntag sowie die Nacht (von 20 bis 6 Uhr) für die Jugendlichen frei von Arbeit. Es gibt jedoch Ausnahmen für bestimmte Branchen wie der Medizin, bei denen der Arbeitsrhythmus deutlich von klassischen Bürozeiten abweicht. Auch ein Bäcker-Azubi im Alter von 17 Jahren darf zum Beispiel bereits um 4:00 Uhr in der Backstube stehen. Zudem verlangt das Jugendarbeitsschutz bei den Minderjährigen auch ein Gesundheitsattest, das besagt, dass Gesundheit sowie Entwicklungsstand im Hinblick auf die geplante Arbeit auch ausreichen.

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