Die Abmahnung ist eine gesetzlich begründete Maßnahme, mit der der Arbeitgeber auf ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers hinweist, das gegen den bestehenden Arbeitsvertrag verstößt. Im Arbeitsrecht ist die Abmahnung häufig der erste Schritt zu einer Kündigung, nämlich dann, wenn der Arbeitnehmer das unerwünschte Verhalten weiter fortsetzt.
Die Abmahnung besitzt Warnfunktion. Sie kann schriftlich oder mündlich erfolgen, für die Beweissicherung beziehungsweise Dokumentation im Hinblick auf eine mögliche Kündigung ist jedoch die Schriftform und Hinterlegung in der Personalakte ratsam. Typische Gründe für eine Abmahnung, die ihre Gültigkeit nicht verliert, sind wiederholtes Zuspätkommen oder die mangelnde Erledigung der übertragenen Aufgaben. Die Kündigung des Arbeitsvertrages ist eine einseitige Willenserklärung durch den Arbeitgeber oder den Mitarbeiter. Im Wesentlichen wird eine Unterscheidung zwischen der fristlosen und der fristgerechten Kündigung getroffen. Die fristlose Kündigung wird bei schweren Verstößen (zum Beispiel Diebstahl am Arbeitsplatz) ausgesprochen und besitzt sofortige Gültigkeit.
Die ordentliche Kündigung muss im Rahmen der gesetzlichen Kündigungsfristen erfolgen. Sie kann beispielsweise aus betriebsbedingten Gründen erfolgen oder aufgrund eines dauerhaften Fehlverhaltens des Arbeitnehmers erfolgen. Im letzteren Fall schreibt das Arbeitsrecht vor, dass der Kündigung eine Abmahnung (oder unter Umständen auch mehrere) vorausgehen muss.