Ratgeber

Auch bestehende Verträge können teurer werden

Versicherer können die Beiträge für Neuverträge leicht erhöhen. Bei bestehenden Verträgen ist es schwieriger – die Versicherer dürfen die Verträge nicht so einfach verändern, sondern erst nach einem Gutachten durch einen unabhängigen Treuhänder. Dieser Treuhänder prüft jedes Jahr jeden Bereich der Rechtsschutzversicherung. Dabei ermittelt er jeweils für das vergangene Kalenderjahr, wie sich die Zahl der versicherten Fälle entwickelt hat und wie viel Geld die Versicherer dafür ausgeben mussten.

Wenn die Ausgaben für Rechtsschutzfälle gesunken sind, muss der Versicherer im folgenden Jahr den Beitrag senken. Sind die Ausgaben dahingegen gestiegen, darf der Beitrag erhöht werden.  Letztlich entscheiden Anzahl und Kosten der gemeldeten Rechtsschutzfälle, ob der Beitrag steigt.

Keine Beitragsdynamik

In der Rechtsschutzversicherung gibt es im Gegensatz zu anderen Versicherungsarten regulär keine Beitragsdynamik. Das heißt, der Beitrag zur Versicherung erhöht sich nicht automatisch mit jedem neuem Versicherungsjahr. Sollte dennoch ein Inflationsausgleich erfolgen, so besteht die Möglichkeit Widerspruch gegen diesen einzulegen.

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