Ratgeber

Betreuungsrecht Ratgeber

Das Betreuungsrecht dient dem Schutz von volljährigen Personen, die bedingt durch:

  • psychische Erkrankung
  • oder Behinderung (seelischer, geistiger oder körperlicher Art)

teilweise oder gänzlich nicht in der Lage sind, die Anforderungen des täglichen Lebens bewältigen zu können. Aus rechtlicher Sicht bezeichnet der Begriff Betreuung die Fürsorge sowie die gesetzliche Vertretung für Personen, die aufgrund der genannten Kriterien die Hilfe eines Betreuers benötigen. Diese Menschen erhalten einen amtlich bestellten Betreuer oder können bei dem zuständigen Betreuungsgericht selbst einen Antrag auf Betreuung stellen. Der Aufgabenkreis des Betreuers wird gerichtlich genau festgelegt und wird nur auf Bereiche beschränkt, für die eine Hilfe benötigt wird. Dies können beispielsweise folgende Aufgabenbereiche sein:

  • Gesundheitssorge
  • Vertretung bei Behördengängen
  • Vermögenssorge

Das Selbstbestimmungsrecht der betreuten Person bleibt erhalten. Für die Anordnung einer Betreuung ist die Erforderlichkeit ein wichtiger Faktor. Bei einem großen Teil der betroffenen Personen handelt es sich um ältere Menschen, die auf betreuende Hilfe angewiesen sind. Grundlage für die Anwendung des Betreuungsrechts sind die §§ 1896 bis § 1908k BGB (Familienrecht, Abschnitt 3: Vormundschaft, Rechtliche Betreuung, Pflegschaft, Titel 2: Rechtliche Betreuung).

Laut § 1673, Absatz 1 BGB ruht die elterliche Sorge eines Elternteils, wenn die betreffende Person geschäftsunfähig ist. Wenn für einen sorgeberechtigten Elternteil eines minderjährigen Kindes ein amtlicher Betreuer bestellt ist, führt dies jedoch nicht automatisch zum Ruhen der elterlichen Sorge (§ 1673 BGB). Die betreute Person kann das Sorgerecht für das Kind weiterhin selbst vornehmen, bis ein Nachweis über die Unfähigkeit zur Ausübung der elterlichen Sorge erbracht ist.

Anspruch auf Betreuung im Kindschaftsrecht

Ist für eine sorgeberechtigte Person ein Betreuer bestellt, kann diese durch einen formlosen Antrag (in Schriftform) die Beistandschaft des Jugendamtes einfordern (§§ 1712 ff. BGB). Diese Beantragung kann nur bei alleinigem Sorgerecht erfolgen und muss von der sorgeberechtigten Person selbst vorgenommen werden, deren Sorgerecht nicht aufgrund von Geschäftsunfähigkeit ruhen darf. Das Jugendamt vertritt unentgeltlich die rechtlichen Interessen des Kindes bei:

  • Vaterschaftsfeststellung
  • und Geltendmachung der Unterhaltsansprüche.

Eine Antragsstellung durch den Betreuer ist nicht erlaubt. Eine Ausnahme von dieser Regel ist nur dann möglich, wenn der Betreuer einer geschäftsunfähigen Schwangeren den Antrag vor der Geburt des Kindes stellt. Besteht die Geschäftsunfähigkeit jedoch auch nach dem Geburtstermin weiter, ist die Beistandschaft automatisch beendet. In einem solchen Fall wird in der Regel ein Vormund für das Kind bestellt (§ 1773 BGB).

Antrag auf Betreuung: Hinweise und Tipps

Der Antrag auf Betreuung kann bei der Betreuungsabteilung beim zuständigen Amtsgericht gestellt werden. Häufig gibt es hier vorgedruckte Formulare, in die erforderliche Daten und Angaben eingetragen werden können. Auch auf zahlreichen Internetseiten gibt es Mustervorlagen für einen Antrag zur Einrichtung einer rechtlichen Betreuung. Zu den erforderlichen Angaben gehören:

  • persönliche Angaben des Antragstellers
  • Angaben zu Angaben zu bestehenden Vorsorgevollmachten
  • Aufgabenkreise, für die Hilfe durch einen rechtlichen Betreuer benötigt wird
  • Begründung für die Beantragung eines Betreuers
  • Angaben zur ärztlichen Betreuung
  • Angaben zu Angehörigen

Betreuungsrecht vs. Sorgerecht: Wo bestehen die Unterschiede?

Bei Betreuungsrecht und Sorgerecht gibt es Unterschiede und Gemeinsamkeiten. Das Betreuungsrecht findet ausschließlich Anwendung bezüglich der Betreuung volljähriger Personen, während die elterliche Sorge (Sorgerecht) die Rechte und Pflichten der Eltern zur Fürsorge für ein minderjähriges Kind regelt. Gemeinsamkeiten bestehen im Hinblick auf die Vermögenssorge (§§ 1802 bis 1825 BGB).

Recht auf Kindesbetreuung – Kitabetreuungsplatz

Laut § 24 SGB VIII besteht für Kinder vom vollendeten ersten bis zum vollendeten dritten Lebensjahr ein Rechtsanspruch auf einen Kitabetreuungsplatz. Für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr besteht ein Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Tageseinrichtung (bis zum Schuleintritt. Diese Rechtsansprüche können von den Eltern gerichtlich eingeklagt werden.

Sonderfall Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Mit einer Vorsorgevollmacht kann ein Mensch eine andere Person ihres Vertrauens damit beauftragen, in bestimmten Situationen stellvertretend wichtige Entscheidungen zu treffen. Diese Vollmacht greift nur im Falle einer Notsituation und kann umfassend oder nur für bestimmte Bereiche erteilt werden. Mögliche Bereiche können beispielsweise sein:

  • Regelung von Verträgen
  • Einweisung in ein Pflegeheim
  • Erledigung von Bankgeschäften

Eine inhaltliche Änderung sowie der Entzug der Vollmacht sind jederzeit möglich. Wurde keine Vollmacht erteilt und tritt der Fall ein, dass eine Person nicht mehr selbst Entscheidungen treffen kann, liegt die Verantwortung nicht automatisch bei den nächsten Verwandten. Bei fehlender Vollmacht wird durch das Amtsgericht ein rechtlicher Betreuer genannt, hier kann es sich neben einem Familienangehörigen auch um eine fremde Person handeln.

Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht wird mit einer Patientenverfügung ausschließlich die Vorgehensweise im Hinblick auf ärztliche Maßnahmen geregelt, falls der Patient Entscheidungen nicht mehr selbst treffen kann. Mit einer Patientenverfügung übt der Patient sein Selbstbestimmungsrecht bereits im Vorfeld aus. Auch diese Verfügung kann jederzeit teilweise oder komplett geändert werden. Eine Patientenverfügung ist rechtlich verbindlich und muss wunschgemäß umgesetzt werden, falls der Notfall eintritt.

Wo finde ich einen Anwalt für Betreuungsrecht?

Im Zweifelsfall kann die Hilfe eines Fachanwalts für Betreuungsrecht notwendig sein. Bei der Suche können gute Erfahrungen von Verwandten und Bekannten hilfreich sein, wenn diese Adressen von entsprechend versierten Anwälten nennen können. Auch die Suche im Internet sowie die hier abgegebenen Bewertungen zu den Leistungen der infrage kommenden Fachanwälte geben einen ersten Einblick in die Beratungsqualität.

Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwaltskosten

Die Kosten für rechtliche Auseinandersetzungen oder für die Beratung eines Fachanwalts für Betreuungsrecht kann schnell zu einer finanziellen Belastung für die Betroffenen werden. Eine Rechtsschutzversicherung, die eine Absicherung für diese Fälle bietet, kann hier eine große Hilfe sein. Der praktische Rechtsschutzversicherung Vergleich von GELD.de ermöglicht einen schnellen und unkomplizierten Überblick über die einzelnen Anbieter und die infrage kommenden Tarife.

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