Das Erbrecht ist in Deutschland fest geregelt. Das fünfte Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) regelt die rechtlichen Grundlagen, welche in einem Erbfall notwendig sind. Das deutsche Erbrecht regelt den Übergang des Vermögens eines Verstorbenen auf die oder den Erben und die gesetzlichen Pflichten, welche mit einer solchen Erbschaft einhergehen. Es werden die Vorschriften und Regelungen für das Erstellen eines gültigen Testaments festgelegt, die gesetzliche Erbfolge-Regelung und die Ansprüche auf Pflicht-Anteile für die Familienmitglieder. Da das Erbrecht durch einige Gerichtsentscheidungen ergänzt und vervollständigt wurde, ist bei Fragen rund um das Thema Erbrecht ein Fachanwalt für Erbrecht der optimale Ansprechpartner.
Gesetzliche Erbfolge-Regelung
Wenn der Erblasser keinerlei Vorkehrungen getroffen hat, also kein Testament oder ein Erbvertrag vorliegt, wird die Erbfolge durch das Erbrecht geklärt. Diese sogenannte gesetzliche Erbfolge bestimmt, welcher Verwandte einen Teil des Erbes erhält. Dabei unterscheidet das Erbrecht in Deutschland nach dem Verwandtschaftsgrad. Die Rangfolge der Verwandtschaftsgrade lautet wie folgt:
- Verwandte erster Ordnung: Kinder und Enkel des Erblassers
- Verwandte zweiter Ordnung: Eltern und Geschwister des Erblassers
- Verwandte dritter Ordnung: Großeltern, Onkel und Tanten
Von dieser Regelung ausgenommen sind die Ehegatten. Diese erhalten in jedem Fall mindestens ein Viertel des vorhandenen Erbes. Ist die Ehe eine Zugewinngemeinschaft ohne weitere gesetzliche Regelung erhält der Ehegatte ein weiteres Viertel, sodass die Hälfte des Erbes dem Ehegatten zufällt. Dies wird genauer im Ehegattenerbrecht im Paragraphen § 1931 BGB festgelegt. Ähnliche Regelungen gelten für eingetragene Lebenspartnerschaften, welche laut § 10 LPartG den Ehegatten gleichgestellt sind. Eine weitere Regelung betrifft den Wegfall eines Erbberechtigten. Ein Beispiel. Der Erblasser hat weder einen Ehepartner noch ein eigenes Kind. Seine Schwester wäre die einzige Erbin der zweiten Ordnung. Ist die Schwester jedoch verstorben und hat ein Kind hinterlassen, ist dieses Kind automatisch erbberechtigt. Dies wird durch das sogenannte Eintrittsrecht gewährleistet.
Erbrecht und Testament
Grundsätzlich darf jede Person die eigenen Erben selber bestimmen. Hierzu muss ein Testament aufgesetzt werden, welches verschiedene Aufgaben übernimmt. Das Testament bestimmt nicht nur die Einsetzung der gewünschten Erben, sondern kann auch direkten Einfluss auf die Erbabwicklung nehmen. Die Freiheiten bei der Erstellung von Testamenten sind sehr hoch, sodass sich viele Elemente äußerst umfassend und genau reglementieren lassen. Zunächst einmal ist der Erblasser beim Verfassen des Testaments an keine Vorgaben hinsichtlich der Zahl der Erben gebunden. Er kann in seinem Testament festlegen, an wen und in welchen Teilen sein Erbe ausgezahlt werden soll. So kann er problemlos einen einzelnen Alleinerben bestellen oder sein Erbe unter den verschiedenen Erben aufteilen. Hierbei kann und sollte nicht nur eine sogenannte Erbquote bestimmt werden, welche die Höhe des Erbanteils definiert, sondern auch die Zuordnung bestimmter Nachlassgegenstände an verschiedene Erben. Hier spricht der Experte vom sogenannten Vorausvermächtnis. Darüber hinaus kann der Erblasser mit einem Testament jedoch auch die sogenannte Vor- und Nacherbschaft definieren.
Bei der Vor- und Nacherbschaft kann der Erblasser festlegen, wie mit seinem Vermögen nach seinem Tod verfahren werden soll. So kann beispielsweise festgelegt werden, dass zunächst der Ehepartner das gesamte Vermögen erbt bis die eigenen Kinder das 18. Lebensjahr erreichen. Ab diesem Zeitpunkt ist das Erbe nun an die nächste Erbengeneration auszuzahlen. Hier hat der Erblasser sehr große Freiheiten was die Verfügungsrechte über sein Vermögen angeht. Allerdings sollte in diesen Fällen ein Fachanwalt für Erbrecht kontaktiert werden, da dieser eine rechtssichere Formulierung des letzten Willens vornehmen kann. Ist kein Testament vorhanden, so kommt die gesetzliche Erbfolgeregel zum Tragen und die Mitglieder der verschiedenen Verwandtschaftsgrade werden entsprechend ihrer Position mit dem Erbe oder einem Teil des Erbes bedacht. Aus diesem Grund raten wir grundsätzlich zum Erstellen eines Testaments, welches die Erbfolge regelt und im Idealfall Streitigkeiten unter den Erben verhindert.
Das Testament und der Pflichtteil-Anspruch
In einem Testament kann nicht nur der Erbe bestimmt werden, es ist auch möglich Erben vom Erbe auszuschließen. Wird ein solcher Ausschluss im Testament vorgenommen, so erhält diese Person einen gesetzlichen Erbanspruch in Form eines Pflichtteils des Erbes. Pflichtteilsberechtigt sind Kinder, Enkel und Urenkel des Erblassers und der eingetragene Partner einer Lebenspartnerschaft. Sonderregelungen zum Entzug des Pflichtteils sind nur in sehr eingeschränkten Maße möglich. § 2333 BGB zeigt die verschiedenen Möglichkeiten, um Erben vollständig vom Pflichtteil ausschließen zu können. Die Auszahlung des Erbes ist ein weiterer wichtiger Faktor. Ist ein Testament vorhanden, wird dieses entweder durch den im Testament festgelegten Testamentsvollstrecker verwaltet oder vom zuständigen Nachlassgericht. Ohne Testament ist immer das Nachlassgericht - zumeist das ansässige Amtsgericht - zuständig für die Verwaltung des Nachlasses. Je nach Größe der Erbengemeinschaft und der Einigkeit der einzelnen Erben kann die Auszahlung des Erbes schnell erfolgen. Müssen allerdings die Summen für die Erbschaft erst liquidiert werden, beispielsweise durch den Verkauf einer Immobilie, kann sich die Auszahlung der Erbschaft entsprechend hinziehen.
Immobilien als Erbe: Wer bekommt das Haus?
Ist kein Testament vorhanden, welches die Erbberechtigung an der vorhandenen Immobilie regelt, wird es schnell problematisch. Kaum ein anderer Bereich im Erbrecht ist so stark von Streitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft geprägt. Die einfachste Variante ist der Verkauf der Immobilie und die Aufteilung des Gewinns in der Erbengemeinschaft. Möchte ein Erbe das Haus jedoch behalten, kommt es schnell zu Problemen. Die gängige Praxis ist es in diesen Fällen, dass der Erbe das Haus erhält und die anderen Erben entsprechend des Immobilienwertes anteilig auszahlt. Hier kann der Gang zum Fachanwalt für Erbrecht schnelle Hilfe bieten. Da jedoch bei allen Erbsachen Erbschaftssteuer anfällt, nutzen viele Erblasser die Möglichkeit der Schenkung. So können Schenkungen bis zu einem Freibetrag von 400.000 Euro pro Kind steuerfrei vorgenommen werden. Da allerdings auch hier Pflichtteile anderer Erbberechtigter betroffen sein können, ist in jedem Fall eine kompetente anwaltliche Beratung sinnvoll. Denn nur durch eine umfassende Analyse der Situation, der späteren Erben und des Vermögens des Erblassers lassen sich solche Schenkungen sicher und vor allem rechtlich nicht angreifbar durchführen. In diesem Fall spricht man von einer vorweggenommenen Erbfolge.
Den richtigen Anwalt für Erbrecht finden
Ob Sie ein Testament aufsetzen, Ihr Testament überprüfen oder Ihr Erbe prüfen möchten: In solchen Fällen ist der Fachanwalt für Erbrecht der richtige Ansprechpartner. Denn ein Fachanwalt kennt nicht nur die entsprechenden Gesetzestexte, sondern auch die verschiedenen Urteile, die bei Streitigkeiten rund um das Erbschaftsrecht gefällt wurden. So erhalten Sie eine umfassende und sichere Beratung in allen Fragen und Streitfällen. Bei der Suche nach einem Fachanwalt für den Bereich Erbschaftsrecht sollten Sie sich ausreichend Zeit lassen und vor allem auf die Referenzen achten. Sie können sich online oder offline über die verschiedenen Anwälte und Kanzleien informieren. Fachanwälte für Erbschaftsrecht arbeiten jedoch in den meisten Fällen mit einer hohen Gebührentabelle, welche abhängig von der Höhe der Erbschaft und der Aufgaben gestaffelt ist. Aus diesem Grund sollten Sie bei einer Konsultation eines Fachanwalts in jedem Fall über eine Rechtsschutzversicherung verfügen.
Die Rechtsschutzversicherung: Sicherheit bei Streitfragen im Erbfall
Vor allem bei Streitigkeiten im Erbfall ist eine schnelle und kompetente anwaltliche Hilfe enorm wichtig. Durch eine Rechtsschutzversicherung können Sie sich die Dienste eines solchen Anwalts problemlos leisten. Wichtig sind vor allem die Qualität Ihrer Rechtsschutzversicherung und der Umfang deren Leistungen. Mit dem Rechtsschutz-Vergleich auf GELD.de erhalten Sie die Möglichkeit die verschiedenen Versicherungen und Versicherungsleistungen im Bereich Rechtsschutz miteinander zu vergleichen. So finden sie schnell und unkompliziert einen günstigen Rechtsschutztarif für Ihre Ansprüche und können im auftretenden Fall einen Fachanwalt für Erbschaftsrecht schnell und einfach mit Ihrem Fall beauftragen.
Rechtsschutzversicherung bei Erbrecht: Die Erstberatung
Die kompetente Erstberatung erfolgt durch einen frei wählbaren Anwalt. Wenn der Erbfall eintritt, wird entweder das Testament des Verstorbenen eröffnet oder, falls keines vorhanden oder ein vorhandenes ungültig ist, die gesetzliche Erbfolge tritt in Kraft. Die Erstberatung der Rechtsschutzversicherung für Erbrecht durch einen Anwalt kann dem Erben die Möglichkeiten aufzeigen, wenn gegen die gesetzliche Erbfolge Widerspruch eingelegt oder das eröffnete Testament angefochten werden soll. Die Vorteile dieser Beratung sind, dass diese durch die Rechtsschutzversicherung für Erbrecht kostenlos ist und dass der Versicherungsnehmer umfassend über seine Möglichkeiten, die eventuellen Risiken und die aktuelle Gesetzeslage informiert wird.
Welche Schäden reguliert die Versicherung?
Der Oberbegriff Rechtsschutz gliedert sich für gewöhnlich in mehrere Risiken, die je nach Versicherung nur im Paket oder auch einzeln versicherbar sind. Die Grundversicherungen im Rechtsschutz sind normalerweise die Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutzversicherung. Das Risiko der Erbschaftsstreitigkeiten ist nicht explizit versicherbar. Die Kosten für die Erstberatung werden von der Versicherung übernommen. Wenn der Versicherungsnehmer den Streitfall weiterverfolgen möchte, muss er die Gerichtskosten und das Anwaltshonorar selbst tragen. Wie bei allen Beratungen, die über die Rechtsschutzversicherung abgerechnet werden, muss vor Inanspruchnahme der Leistung die Versicherung informiert werden. Der beratende Anwalt wird die Erstberatung dann direkt mit dem Versicherungsunternehmen abrechnen.