Streitigkeiten beim Kauf von Kapitalanlagen häufen sich. Die Abwehrhaltung der Rechtsschutzversicherer bei der Übernahme des Prozessrisikos leider auch. Wer diese Klausel in seiner Rechtsschutzversicherung findet, kann dennoch mit einer Deckungszusage rechnen, sofern er gut vorbereitet an seinen Versicherer herantritt. Denn Gerichte entscheiden immer öfter zugunsten der verlustgeplagten Kläger. Somit ist die Chance, zumindest einen Teilbetrag wieder zurück zu erlangen, durchaus vorhanden. Das Totschlagargument 'Keine Aussicht auf Erfolg' sollte daher nicht kampflos hingenommen werden. Denn falsche Beratung IST ein Klagegrund.
Von Seiten des Klägers sollte dabei eine möglichst vollständige und schlüssige Beweisführung zusammengetragen werden. Blättern Sie in Ihrem Fondsprospekt! Fehlerhafte Angaben in den Unterlagen dienen häufig als einfachste Beweisführung gegen die Bank. Dazu gehören eventuell falsche Angaben über Provisionen, Gebühren oder Beteiligungen sowie die Verharmlosung von Verlustrisiken. Unterschlagen Geldinstitute bewusst Hinweise auf heikle personelle bzw. wirtschaftliche Verwicklungen des Institutes, kann dies ebenfalls dem geprellten Anleger als Beweis dienen. Fehler in der persönlichen Beratung lassen sich insbesondere durch die Anwesenheit Dritter nachweisen. Bringt man also einen Partner mit zum Gespräch, kann dieser in die Zeugenaussage mit aufgenommen werden.
Zu beachten gilt dabei allerdings die dreijährige Frist. Denn darüber hinaus verjähren Beratungsfehler automatisch. Allerdings beginnt sie nicht zum Zeitpunkt der Geldanlage, sondern wenn die Falschberatung bzw. deren Folgen aufgedeckt werden. Ein schnelles Handeln ist dann durchaus ratsam. Besteht nämlich die Gefahr, dass das Geldinstitut von Insolvenz betroffen ist, verringert sich die Chance erheblich, sein Geld zurück zu erhalten. Parallel dazu empfiehlt sich ein Blick in die Police, um die Höchstgrenzen für eine Kostenübernahme nachzulesen. Liegt nämlich der Streitwert über dem Anlagebetrag, trägt der Versicherer kein Kostenrisiko. Branchenübliche Summen schwanken zwischen 10.000 und 50.000 Euro. Anleger müssten andernfalls Anwaltskosten selbst vorstrecken. Gestaltet sich der Prozess langwierig, - und dies ist häufig durch hohe Gegenwehr der Kreditinstitute zu erwarten, könnten diese schon in gigantische Höhen von 10.00 bis 15.000 Euro schießen.