Ratgeber

Praktikum - Was ich wissen muss!

Bei einem Praktikum handelt es sich um eine Tätigkeit, die zeitlich begrenzt ausgeübt wird. Häufig absolvieren Schüler und Studenten ein Studium zur Berufsorientierung, um einen Einblick in die angestrebte Tätigkeit und die alltägliche Berufspraxis zu erhalten. Bei vielen Studiengängen und Berufsausbildungen gehört ein Praktikum zu den erforderlichen Voraussetzungen. So können vielfach bestimmte Qualifikationen erworben werden. Eine Vergütung ist nicht in jedem Fall Teil der jeweiligen Praktikumsvereinbarung, in vielen Fällen absolvieren Praktikanten unentgeltliche Tätigkeiten. Es gibt unterschiedliche Formen von Praktika:

  • Schülerpraktikum
  • Freiwilligen-Praktikum
  • (Fach-) Hochschulpraktikum
  • Vorpraktikum
  • verpflichtendes Zwischenpraktikum
  • Nachpraktikum
  • Auslandspraktikum

Praktikumsvertrag regelt Rechte und Pflichten der Praktikanten

In einem Praktikumsvertrag zwischen dem Praktikanten und dem Unternehmen finden sich wichtige Regelungen zum Beschäftigungszeitraum und zur Definition der Tätigkeit. Auch eine mögliche Entlohnung ist hier klar geregelt. Bei einem Pflichtpraktikum gibt es keine Ansprüche auf eine vertragliche Vereinbarung, auch Arbeitnehmerrechte (Kündigungsschutz, Urlaubsanspruch, etc.) greifen hier nicht. Bei einem freiwilligen Praktikum hat der Praktikant hingegen Anspruch auf einen Praktikumsvertrag. Hier besteht bei einer Praktikumsdauer von mehr als einem Monat sogar ein Urlaubsanspruch.

Schülerpraktikum - Was muss ich wissen?

Ein Schülerpraktikum wird in der Regel nicht länger als 14 Tage ausgeübt. Je nach Schulform findet es im Laufe der achten oder neunten Jahrgangsstufe statt, an Gymnasien kann es auch erst in der 11. Klasse thematisiert werden. Es soll dem Schüler einen Einblick in die Berufspraxis vermitteln und die Entscheidung bei der Ausbildungswahl erleichtern. Am Ende des Praktikums wird in den meisten Fällen die Anfertigung eines Praktikumsberichts erwartet. Nach den Vorgaben des Jugendarbeitsschutzgesetzes (§ 8 JArbSchG) beträgt die wöchentliche Arbeitszeit von Schülern ab 15 Jahren maximal 40 Stunden und die tägliche Arbeitszeit darf eine Dauer von acht Stunden nicht überschreiten. Bei jüngeren Schülern bis 15 Jahre gelten geringere Arbeitszeiten (35 Wochenstunden / sieben Stunden pro Tag).

Auslandspraktikum - Was muss ich wissen?

Ein Auslandspraktikum bietet eine hervorragende Möglichkeit zur Verbesserung von Fremdsprachenkenntnissen und erweist sich im Lebenslauf zudem häufig als äußerst positiver Aspekt. Häufig ist dieses Praktikum jedoch mit einem sehr hohen Organisationsaufwand verbunden, je nach Land sind Arbeitserlaubnis, Visum und/oder ein Fremdsprachentest erforderlich. Für die Organisation sollte daher mindestens ein Jahr eingeplant werden. Findet das Praktikum im Rahmen eines Studiums fest, kann die Anfertigung eines Praktikumsberichts erforderlich sein.

Anspruch auf Praktikumsbescheinigung und -zeugnis

Der rechtliche Anspruch auf Erhalt eines Arbeitszeugnisses nach § 109 der Gewerbeordnung erstreckt sich auch auf den Praktikumsbereich. Somit kann auch ein Praktikant unter Berufung auf die rechtlichen Vorgaben den Arbeitgeber nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Ausstellung eines Zeugnisses auffordern. Dieses Zeugnis kann der Praktikant bei Bewerbungen als Nachweis für das absolvierte Praktikum beifügen. Die formale Gestaltung unterscheidet sich nicht von einem herkömmlichen Arbeitszeugnis und ist in § 109 der Gewerbeordnung genau festgelegt. Folgende Angaben sollten Bestandteil des Zeugnisses sein:

  • Angaben zur Person des Praktikanten (Name, Geburtsdatum)
  • Zeitraum des Praktikums
  • genauer Tätigkeitsbereich (Aufzählung qualifizierter Tätigkeiten)
  • Beurteilung von Sozialkompetenz, Arbeitseinsatz, Auffassungsgabe, etc.
  • Bewertung der erbrachten Leistungen
  • Zukunftswünsche und Abschlussformel
  • Datum und Unterschrift des Arbeitgebers

Aufgrund des klar definierten Rechtsanspruchs auf Ausstellung des Zeugnisses kann der Praktikant bei einem Verstoß des Arbeitgebers sein Recht möglicherweise mithilfe einer Arbeitsrechtsschutzversicherung durchsetzen. Im Zweifelsfall sollte vorab eine Rücksprache mit dem betreffenden Versicherungsunternehmen erfolgen.

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