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Privatrecht Ratgeber

Neben dem Öffentlichen Recht ist das Privatrecht eine der beiden großen Säulen des Rechtssystems. Es regelt die vielfältigen Beziehungen, die rechtlich gleich gestellte Personen miteinander eingehen können. Dabei kann es sich sowohl um natürliche Personen ( = Menschen) als auch um juristische Personen (Beispiel: Unternehmen, Verein) handeln. Grundlage für das Privatrecht ist die sogenannte Privatautonomie, die es jeder Person erlaubt, zu einer anderen in Beziehung zu treten, zum Beispiel im Rahmen eines Kaufs oder beim Mieten einer Wohnung. Vertragsverhältnisse im Rahmen des Privatrechts werden in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Das BGB fasst die Beziehungen von Privatpersonen in fünf Büchern umfassend zusammen. Thematisiert werden neben den Grundlagen des einführenden Allgemeinen Rechts Schuldverhältnisse (unter anderem der wesentliche Kaufvertrag), das Sachenrecht, das Familienrecht und das Erbrecht.

Einteilung des Privatrechts

Das Privatrecht verzweigt sich zunächst in zwei große Unterkategorien, das Allgemeine Privatrecht und das Sonderprivatrecht. Das Allgemeine Privatrecht wird auch als Bürgerliches Recht oder Zivilrecht bezeichnet. Es ist im Wesentlichen gleichzusetzen mit den Sachverhalten, die in den fünf Büchern des BGB geregelt werden.

Ein großer Bereich im Sonderprivatrecht ist das Handelsrecht. Es enthält alle Regelungen im Hinblick auf die Beziehungen von Händlern untereinander und wird daher auch Sonderprivatrecht der Kaufleute genannt. Hierzu gehört auch das Gesellschaftsrecht, das Normen für Kapital- und Personengesellschaften enthält. Wichtig ist in diesem Zusammenhang das Prinzip der Subsidiarität: Es besagt, dass das Allgemeine Privatrecht für alle, also auch für die Beziehungen zwischen Kaufleuten gilt, und dass das Sonderprivatrecht lediglich eine Ergänzung beziehungsweise Verfeinerung für Kaufleute darstellt.

Weiterhin gehören zum Sonderprivatrecht noch die folgenden Bereiche:

Dazu gibt es im Privatrecht noch zwei Sonderfälle zu verzeichnen: Wenn sich ein Rechtsverhältnis zwischen zwei Personen grenzüberschreitend abspielt, gilt Internationales Privatrecht. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn sich ein Verkehrsunfall im Ausland abspielt oder Unternehmen aus verschiedenen Ländern Verträge miteinander abschließen. Eine Grenze zum Öffentlichen Recht stellt das Verwaltungsprivatrecht dar. Es greift immer dann, wenn im Rahmen der öffentlichen Verwaltung Tätigkeiten ausgeführt werden, die im Grunde das Privatrecht betreffen. Beispiel: Die Stadtwerke übernehmen als GmbH die Versorgung der Stadt mit Strom.

Privatrecht und öffentliches Recht - Unterschiede und Gemeinsamkeiten

Jede Art von Recht regelt die Rechtsbeziehungen, die zwei oder mehrere Rechtssubjekte (zum Beispiel Vertragspartner) miteinander eingehen können. Dies ist eine allgemeingültige Gemeinsamkeit, die sowohl Privatrecht als auch Öffentliches Recht miteinander teilen.

Der große Unterschied besteht jedoch in der Art der Rechtssubjekte und im Verhältnis, wie diese zueinander stehen: Beim Privatrecht treffen Bürger aufeinander, zum Beispiel der Mieter auf den Vermieter oder der Käufer auf den Verkäufer. Öffentliches Recht liegt dann vor, wenn der Staat mit dem Bürger (oder umgekehrt) in Beziehung tritt. Typische Beispiele hierfür sind das Steuerrecht oder das Verwaltungsrecht. Wichtig in diesem Zusammenhang: Während das Privatrecht zwei gleichberechtigte Bürger mit ihren jeweiligen Rechten und Pflichten quasi auf Augenhöhe miteinander in Beziehung sieht, geht es rund um Öffentliches Recht um das Verhältnis zwischen dem übergeordneten Staat und seinen untergeordneten Bürgern.

Anwalt für privates Recht finden

Bei der Suche nach einem Anwalt für Privatrecht lohnt es sich für von Rechtsstreitigkeiten Betroffene, ganz genau hinzusehen. Denn grundsätzlich bauen jedes Jurastudium und jede weitergehende Anwaltsausbildung nicht nur auf dem für alle gültigen Grundgesetz, sondern vor allem auch auf den Grundlagen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) auf. So ist jeder Jurist, der eine Zulassung als Anwalt hat, im Privatrecht im Rahmen eines soliden Fundaments seiner Ausbildung kompetent. Die eigentliche Spezialisierung sowie die Ausbildung zum Fachanwalt ist etwas, was erst nach dem Grundstudium beziehungsweise sogar erst nach Abschluss des Studiums oder erfolgreichen Absolvieren des Referendariats erfolgen.

So wichtig das Privatrecht und das BGB als dessen unverzichtbare Rechtsquelle sind, so groß ist auch das Spektrum, das auf diesem Gebiet an Rechtsfällen geboten wird. Das Feld ist vom Recht rund um Kaufvertrag über den großen Komplex der Mietangelegenheiten bis zum Verkehrsrecht sehr breitgefächert. Wenn sich ein Fachanwalt auf einen oder mehrere dieser Teilbereiche des Privatrechts spezialisiert hat, erhöht dies in vielen Fällen auch die Beratungsqualität und damit auch die Erfolgsaussichten rund um einen möglichen Prozess vor Gericht.

So lohnt sich die Suche nach einem Fachanwalt, zum Beispiel für Familienrecht oder Mietrecht, um die Aussichten auf Erfolg zu steigern. Informationen über die Spezialisierung von Anwälten in Nähe des Wohnorts geben die Gelben Seiten, einschlägige Portale für die Suche nach speziellen Anwälten im Internet oder die Anwaltskammern.

Privatrechtsschutz lohnt

Die Privatrechtsschutzversicherung hilft es Betroffenen, einer Rechtsauseinandersetzung und dem möglichen Gang vor Gericht gelassen entgegenzusehen. Sie übernimmt die Kosten für den Fachanwalt und das Verfahren und nimmt die Scheu, einen Anwalt zu konsultieren. Günstige Privatrechtsschutzversicherungen sind besonders durch hochwertige Vergleichsrechner zu entdecken. Der Vergleich auf GELD.de punktet mit einer praktischen Filterfunktion und einer übersichtlichen Darstellung der Ergebnisse.

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