Ratgeber

Schadenersatz und Schmerzensgeld nach Autounfall

Schnell ist ein Autounfall passiert. Gerade wer unverschuldet in einen Unfall gerät, etwa weil der andere Verkehrsteilnehmer die Vorfahrt missachtet hat oder an einer roten Ampel aufgefahren ist, stehen dem unverschuldeten Gegner Schadenersatz und eventuell auch Schmerzensgeld zu. Doch nicht immer ist die Rechtslage bei einem Unfall eindeutig. Die Schuld kann auch auf beide Unfallgegner anteilig verteilt werden. Daher ist es ratsam, in einem solchen Fall von einem Verkehrsrechtsanwalt prüfen zu lassen, wie die Sache rechtlich aussieht. Wer eine günstige Verkehrsrechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, ist so auf der sicheren Seite.

Wer übernimmt die Kosten für die Schadenersatzforderung nach einem Unfall?

Wenn ein Unfall passiert ist, dann muss die Kfz-Haftpflicht des Unfallverursachers alle Kosten des Unfallgegners übernehmen. Hierzu gehören die Reparaturkosten, die anhand einer Rechnung oder eines Kostenvoranschlages geltend gemacht werden können. Auch eine Nutzungsausfallentschädigung für das Fahrzeug kommt hinzu. Ist der unverschuldete Unfallbeteiligte auf sein Kraftfahrzeug angewiesen, kann auch ein Mietwagen für die Zeit genommen werden. Die Kosten hierfür trägt die jeweilige KFZ-Versicherung. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn der Unfall eindeutig von einem Verkehrsteilnehmer verschuldet wurde.

Anders sieht es aus, wenn beide Verkehrsteilnehmer einen Teil der Schuld am Unfall tragen. In einem solchen Fall sollte über die Verkehrsrechtsschutzversicherung immer ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden, der sich vor dem Verkehrsgericht in einem eventuellen Termin mit der Gegenseite auseinandersetzen kann. Hier werden Zeugen des Unfalls befragt und die von der Polizei gefertigte Unfallanzeige genauestens geprüft. Gerade, wenn die Rechtslage nicht eindeutig ist, schaltet auch die eigene Haftpflichtversicherung einen Rechtsanwalt ein, um prüfen zu lassen, welche Versicherung welche Kosten übernehmen muss.

Was bedeutet Schadenersatz?

Wer einen Schaden unverschuldet erlitten hat, möchte diesen natürlich in vollständiger Höhe vom Unfallgegner ersetzt bekommen, so dass der vorherige Zustand vor dem Unfall wieder vollständig hergestellt wird. Hierzu wird von der gegnerischen Versicherung der Schaden am Fahrzeug ersetzt. Die Versicherung kommt in der Regel für die Reparaturkosten auf. Auch ein Mietwagen wird gezahlt, bis das eigene Fahrzeug wieder fahrtüchtig ist. Schlecht sieht es allerdings aus, wenn die Reparaturkosten den Wert des Fahrzeugs deutlich überschreiten würden. In einem solchen Fall wird von einem wirtschaftlichen Totalschaden gesprochen. Der Betroffene erhält leider nur die Kosten des Wiederbeschaffungswertes. Dies kann bei einem sehr alten Fahrzeug bedeuten, dass wenig gezahlt wird. Daher ist auch hier Beauftragung eines Verkehrsrechtsanwalts sinnvoll, damit der Schaden am eigenen Wagen auch nach einem eventuellen Rechtsstreit vollständig übernommen wird.

Wann steht dem Unfallbeteiligten ein Schmerzensgeld zu?

Nicht immer läuft ein Unfall glimpflich ab. Oft kommt es nicht nur zu materiellen Schäden am Fahrzeug, auch die Fahrzeuginsassen erleiden einen gesundheitlichen Schaden. Soll daher neben den Reparaturkosten am geschädigten Fahrzeug auch ein Schmerzensgeld geltend gemacht werden, müssen einige Dinge beachtet werden. So sollte immer ein ärztliches Attest vorgelegt werden, in dem alle gesundheitlichen Schäden direkt nach dem Unfall der jeweiligen Beteiligten aufgeführt werden. Hierbei kommt dann die Schmerzensgeldtabelle zum Einsatz, in der die verschiedenen gesundheitlichen Beschwerden alle mit verschiedenen Summen beziffert werden.

In welcher Höhe wird ein Schmerzensgeld gezahlt?

Bei geringfügigen Verletzungen kann ein Schmerzensgeld nur 50,00 Euro betragen. Wenn jedoch körperliche Beschwerden aufgrund des Unfalls ein Leben lang bestehen bleiben, dann kann dieses Schmerzensgeld auch im sechsstelligen Bereich liegen. Auch Folgeschäden oder eine lange Arbeitsunfähigkeit werden hier mit einbezogen. Wenn ein Schmerzensgeld beantragt werden soll, weil die Beeinträchtigungen nach dem Unfall erheblich waren, dann sollte über die Verkehrsrechtsschutzversicherung immer ein Rechtsanwalt für die Forderungen eingeschaltet werden. Die Verkehrsrechtsschutzversicherung zahlt hierbei alle Kosten für den Anwalt, die Gerichtskosten und bei Unterlegen auch die Kosten der Gegenseite.

Oft geltend gemacht: Schmerzensgeld bei Schleudertrauma

Die häufigsten Beschwerden, auch nach einem kleinen Unfall, kommen vom sogenannten Schleudertrauma. Hierbei wird bei einem Unfall der Fahrer und auch der Beifahrer so massiv nach vorne geschleudert, dass es im Nacken und Halsbereich zu einer Verrenkung oder einer Verstauchung kommt. Diese zeigt sich in Schwindel und Kopf- sowie auch Nackenschmerzen. Hierbei ist auf die verschiedenen Schweregrade zu achten, die von einem Arzt sofort nach dem Unfall attestiert werden sollten. Oft ist es schwer, ein Schleudertrauma als Geschädigter überhaupt zu beweisen, daher variieren hier die Schmerzensgeldzahlungen auch sehr stark und können zwischen nur 100,00 Euro bei einem sehr geringen Schweregrad bis zu mehreren Tausend Euro bei einem höheren Schweregrad liegen. Wer nach einem Unfall Schmerzensgeld aufgrund eines Schleudertraumas geltend machen möchte, sollte neben dem Arzt auch einen Rechtsanwalt aufsuchen und diesen mit der Geltendmachung beauftragen.

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