Bevor der Urlaub beginnt wird immer noch einmal das Auto durchgecheckt, denn keiner will während der schönsten Zeit des Jahres eine böse Überraschung erleben. Trotzdem sollte auch daran gedacht werden, falls etwas passiert, etwa wenn Sie im Ausland mit dem Auto einen Unfall verursachen oder als Geschädigter beteiligt sind, sich vorher gut abzusichern. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung muss nicht teuer sein, aber sie kann gerade bei einem Unfall im Ausland notwendig sein und ihnen viel Geld sparen.
Was auf alle Fälle im Ausland bei einem Unfall beachtet werden sollte, ist folgendes:
Ist das alles erledigt, sind die ersten Schritte getan, um später ihr Recht durchzusetzen. Eventuell muss nach dem Unfall ihr Auto in eine Werkstatt abgeschleppt, ein Arzt besucht und eine Übernachtungsmöglichkeit gefunden werden. Wichtig ist es von allem was zusätzlich an Ausgaben dazukommt Rechnungen, Quittungen, Arztbelege, Atteste oder Unterlagen zu sammeln und aufzuheben.
Für die Frage nach dem Urlaub, wie es nun weiter geht, ist es wichtig aus welchen Ländern die am Unfall beteiligten Fahrzeuge kamen. War der Unfall innerhalb der EU und waren auch die Fahrzeuge in der EU angemeldet, kann der Schaden außergerichtlich geregelt werden. Sind an dem Unfall aber Pkw´s beteilig, die nicht in der EU zugelassen sind, ist es wichtig sich die grüne Versicherungskarte zeigen zu lassen. In diesem Fall ist für die Schadensregulierung das Büro auf der grünen Karte zuständig, dass im Unfallland liegt.