Der Mietvertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärung von Vermieter und Mieter zustande. So entsteht ein Vertrag, der beide Parteien Rechte und Pflichten eröffnet. Die Hauptpunkte sind dabei die Überlassung des Wohnraums gegen Zahlung der dafür vereinbarten Miete, doch gibt es eine Vielzahl weiterer Rechte und Pflichten, deren Verletzung zu Rechtsstreitigkeiten führen können. Das Mietrecht bietet alle wesentlichen Regelungen rund um die Einhaltung der Regelungen aus dem Vertrag sowie die Durchsetzung bestehender Ansprüche. Der Teil, der sich dabei mit den Rechten der Partei der vermietenden Personen oder Institutionen, ist das Vermieterrecht.
Während die Mieterrechte häufig in aller Munde sind und auch regelmäßig mit Nachdruck eingeklagt werden, sind die Vermieterrechte in der Öffentlichkeit oft weniger repräsentiert. Typische Rechte oder Pflichten, die in juristischen Auseinandersetzungen nicht selten auch den Gang vor ein Gericht bewirken, sind die Kündigung des Mietverhältnisses für eine Wohnung oder ein Haus wegen Eigenbedarf, die Pflicht zu nötigen Reparaturen und Modernisierungsmaßnahmen, das Recht auf eine begründete und maßvolle Mieterhöhung oder die Berechnung der Nebenkosten. Auch der häufige Streitpunkt zwischen Mieter und Vermieter, ob der Vermieter zu einer angekündigten Wohnungsbesichtigung berechtigt ist, gehört in das Vermieterrecht. Das Vermieterrecht hat also die Aufgabe, die Rechte und Pflichten des Vermieters zu regeln. Die gesetzliche Grundlage dafür befindet sich im Mietrecht, dessen Normen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zu finden sind.